
Wer bei einer Kirche angestellt ist, muss häufig bestimmten Loyalitätspflichten nachkommen. Doch wie weit dürfen diese reichen? Und darf es einen Unterschied zu Nicht-Religionsangehörigen geben?
Wer bei einer Kirche angestellt ist, muss häufig bestimmten Loyalitätspflichten nachkommen. Doch wie weit dürfen diese reichen? Und darf es einen Unterschied zu Nicht-Religionsangehörigen geben?
Für eine betriebliche Hinterbliebenen-Rente klagt sich eine Witwe aus Hessen bis vor das Bundesarbeitsgericht und bekommt nun Recht. Denn eine entsprechende Klausel erklären die Richter für unwirksam.
Wer eine neue Stelle antritt, muss einige Dokumente einreichen. Der Arbeitgeber darf sogar das Führungszeugnis verlangen - allerdings nur, wenn er eine Bedingung erfüllen kann.
Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, seine Arbeit auszuführen, kann sich krankmelden. Ist das Kind krank, gibt es ebenfalls Regelungen, die Eltern ...
Gütersloh (dpa/tmn) - Die Bewerbung war erfolgreich, doch noch ist der Job nicht in der Tasche. «Gerne möchten wir Sie zu einem Tag Probearbeiten einladen», heißt es in der E-Mail des Wunsch-Arbeitgebers. Für ...
Frankfurt/Main (dpa/tmn) - In Frankreich gehört es zum guten Ton: das Glas Wein in der Mittagspause. In Süddeutschland gibt es noch den ein oder anderen, dem das Weizen in der Mittagspause ...
Nürnberg (dpa/tmn) - Weit aufgeknöpftes Hemd, kurzer Rock, durchsichtige Stoffe - im Winter kann man das vielleicht nicht draußen vorführen, aber sehr wohl im Büro. Doch wie sexy dürfen ...