300 Euro Energiepauschale: Wann landet das Geld auf dem Konto?

Zahlreiche Erwerbstätige dürfen sich auf die Pauschale von einmalig 300 Euro freuen. Das Geld wird vom Arbeitgeber als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt.
Als Teil des Entlastungspakets der Ampel ist eine sogenannte Energiepreispauschale – kurz Energiepauschale – in Höhe von 300 Euro vorgesehen. Was bedeutet das konkret? Jeder einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige, der in den Steuerklassen 1-5 einsortiert ist, soll die Pauschale von einmalig 300 Euro brutto bekommen, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtete.
Das Geld wird vom Arbeitgeber als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt, bei Selbstständigen wird stattdessen die Steuer-Vorauszahlung gesenkt. Die Pauschale unterliegt der Einkommensteuer. Wer einen hohen Steuersatz hat, bekommt am Ende also entsprechend weniger raus – wer unter dem Grundfreibetrag bleibt, profitiert von der vollen Summe.
Energiepauschale: Wann landet das Geld auf dem Konto?
„Einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige, pauschalbesteuerte Minijobber, Gewerbetreibende und Selbständige erhalten eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro“, teilte auch die Lohnsteuerhilfe (Lohi) Bayern (Stand: 24. Mai) mit. Angestellte sollten die Pauschale zusammen mit der Lohnauszahlung im September über ihren Arbeitgeber erhalten, wie auch kreiszeitung.de berichtet. „Allerdings hängt der Auszahlungszeitpunkt von der Lohnsteueranmeldung des Arbeitgebers ab“, so der Hinweis der Lohi-Experten. „Die Auszahlung kann daher auch erst im Oktober oder schlimmstenfalls mit der Einkommensteuererklärung im nächsten Jahr erfolgen.“
Energiepreispauschale auf für Rentner oder Studenten mit Minijob?
Rentner erhalten die Unterstützung nicht – „es sei denn, sie gehen in der Rente noch einem Minijob nach“, wie es weiter in der Mitteilung der Lohi heißt. Und auch zum Beispiel Studenten, die zusätzlich einen Minijob ausüben, können von der Energiepreispauschale entsprechend profitieren.
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Abgabefrist für Steuererklärung verlängert
Noch eine Neuerung dürfte viele Steuerzahler interessieren: Für die Abgabe ihrer Steuererklärungen bekommen Betroffene mehr Zeit eingeräumt. Wer seine Erklärung für 2021 alleine macht, hat bis Ende Oktober 2022 Zeit. Wer einen Steuerberater hat, muss sogar erst Ende August 2023 abgeben.
Die Werbungskostenpauschale für Arbeitnehmer wird zudem rückwirkend zum 1. Januar um 200 Euro auf 1.200 Euro angehoben. „Somit fällt die bis Ende 2022 geltende Homeoffice-Pauschale mit maximal 600 Euro noch weniger ins Gewicht“, heißt es ebenfalls in der Mitteilung der Lohi. ahu