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Krank im Job: Wie viele Krankheitstage sind eigentlich erlaubt?

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Von: Anna Heyers

Im beruflichen Alltag kann es immer mal wieder zu krankheitsbedingten Fehlzeiten kommen. Doch auf wie viele Krankheitstage in einem Jahr haben Arbeitnehmer in Deutschland ein Anrecht?

Krankheitsbedingte Fehlzeiten am Arbeitsplatz können aus verschiedenen Gründen auftreten. Es kann sich zum Beispiel um eine kurze Erkältung handeln, aber auch um chronische Krankheiten oder langwierige psychische Belastungen. Aber: Wie oft man als Mitarbeiter in einem Jahr wirklich fehlen wird, kann kein Mensch abschätzen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Arbeitnehmer wissen, wie viele Krankheitstage sie beanspruchen können.

Krank im Job: Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

In Deutschland regelt das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) den Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (§ 3). Demnach haben Mitarbeiter eines Unternehmens bei einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit einen Anspruch auf bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Diese Fortzahlung beträgt in der Regel 100 Prozent des Bruttolohns. Weiter steht im EFZG, dass ein Arbeitnehmer, fällt er erneut mit derselben Krankheit aus, den Anspruch auf den vollen Lohn für weitere sechs Wochen nur dann hat, wenn …

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Nach sechs Wochen endet meist die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers. Ab diesem Zeitpunkt können Arbeitnehmer Krankengeld von ihrer Krankenkasse beantragen. Dieses beträgt in der Regel 70 Prozent des Bruttoentgelts (aber nicht mehr als 90 Prozent des Nettoverdienstes) und wird maximal 72 Wochen lang gezahlt. Einen entsprechenden Krankengeld-Rechner gibt es zum Beispiel auf der Seite von Finanztip.

Krank im Job: Wie viele Krankheitstage sind in Deutschland erlaubt?

Arbeitnehmer sollten sich bewusst sein, dass eine häufige und langanhaltende Krankheitspräsenz am Arbeitsplatz negative Auswirkungen auf ihre Karriere haben kann. Insbesondere in kleineren Unternehmen führt dies schneller dazu, dass man als Mitarbeiter als unzuverlässig oder unproduktiv angesehen wird.

Leerer Schreibtisch als Symbolbild für einen kranken Mitarbeiter
Wie lange man am Arbeitsplatz krankheitsbedingt fehlen kann, hängt auch immer von Branche und Beschäftigungsdauer ab. Arbeitnehmer waren 2021 durchschnittlich 11,2 Tage krankgemeldet. (Symbolbild) © Science Photo Library/Imago

Eine allgemeine Regelung für die maximale Anzahl von akzeptierten Fehltagen gibt es nicht, da hier beispielsweise auch die Dauer der Beschäftigung, die Branche an sich und der Arbeitsvertrag eine Rolle spielen. Laut IG Metall kann demjenigen eine (krankheitsbedingte) Kündigung drohen, der in drei aufeinanderfolgenden Jahren der Beschäftigung mehr als 30 Tage pro Jahr krank war. Auch in der Probezeit ist man vor einer Kündigung wegen Krankheit nicht 100 Prozent geschützt.

Gut zu wissen

Laut Statistischem Bundesamt waren Arbeitnehmer im Jahr 2021 durchschnittlich 11,2 Tage krankgemeldet. „Der mode­rate An­stieg gegen­über 2019 (+0,3 Krank­heits­tage) dürfte unter anderem auf das Aus­bleiben größerer Grippe- und Erkäl­tungs­wellen infolge der Mas­ken­pflicht und der Ab­stands­regeln zurück­zu­führen sein.“

Für 2022 liegen noch keine Zahlen vom Bundesamt vor. Die Techniker Krankenkasse (TK) schreibt allerdings: „Mit durchschnittlich rund 19 Fehltagen war jede bei der TK versicherte Erwerbsperson im letzten Jahr so lange krankgeschrieben wie noch nie.“ Für 2021 zählten die Mitarbeiter der TK ø 14,53 Fehltage, für 2020 15,15.

Krank im Job: Wie man sich korrekt verhält

Fühlt man sich nicht gut, muss immer der erste Schritt sein, den Arbeitgeber zu informieren. Je nach Unternehmensregelung kann ein Arztbesuch und die anschließende Krankschreibung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung/AU) sehr zeitnah fällig werden.

Gerade bei längerer Krankheit sollte man mit dem Arbeitgeber in Kontakt bleiben. Auch eine Wiedereingliederung lässt sich so gegebenenfalls schon planen. Eine Möglichkeit für einige Mitarbeiter ist vielleicht zudem, die Fehlzeiten mit Überstunden und Urlaubstagen abzubauen. Dazu bedarf es allerdings der Absprache mit dem Arbeitgeber.

Dieser Artikel wurde mithilfe maschineller Unterstützung erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redakteurin Anna Heyers sorgfältig überprüft.

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