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Beim Blaumachen erwischt? Wann der Chef eine Krankschreibung anzweifeln kann 

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Von: Anna Heyers

Mit einem Attest vom Arzt muss man nicht bei der Arbeit erscheinen – und der Vorgesetzte ist machtlos. Oder? Nicht immer: In manchen Fällen kann die AU vom Chef angezweifelt werden.

Ganz gleich, ob Erkältung, Migräne oder chronische Erkrankung – in der Regel muss spätestens dann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorliegen, wenn man länger als drei Tage bei der Arbeit ausfällt. Aber Vorsicht: Der Arbeitgeber kann auch schon am ersten oder zweiten Tag ein entsprechendes Dokument verlangen. Das braucht man jetzt in den meisten Fällen als Arbeitnehmer inzwischen nicht mehr selbst an den Arbeitgeber schicken. Dank der elektronischen Bescheinigung (eAU) liegt dieser Punkt jetzt beim Unternehmen selbst: Vorgesetzte müssen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von der Krankenkasse anfordern.

Mann schaut skeptisch durch Jalousie
In drei bestimmten Fällen kann der Vorgesetzte eine Krankschreibung anzweifeln und entsprechenden Maßnahmen veranlassen. (Symbolbild) © NomadSoul/Imago

Im Idealfall ruht man sich so lange aus, bis man wiederhergestellt, beziehungsweise größtenteils genesen, ist. Diese Dauer bestimmt der Arzt. Wer erkrankt sind, muss sich umgehend beim Arbeitgeber melden, am besten so früh wie möglich. Oft reicht ein Telefonat oder eine kurze Nachricht aus, der genaue Ablauf kann sich jedoch von Unternehmen zu Unternehmen unterscheiden. In bestimmten Fällen kann der Arbeitgeber eine AU jedoch immer anzweifeln.

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Beim Blaumachen erwischt? Wann der Chef eine Krankschreibung anzweifeln kann

Die Dauer der Krankschreibung bestimmt der Arzt. Je nach Fall ist man in wenigen Tagen wieder fit, aber es kann durchaus auch mehrere Wochen oder sogar Monate bis zur Genesung dauern. Für den Arbeitgeber eine schwierige Situation, muss er doch mindestens sechs Wochen lang den Lohn fortzahlen, obwohl vom Mitarbeiter keine direkte Leistung erbracht wird.

Doch in einigen Ausnahmen kann der Vorgesetzte oder das Unternehmen die AU des Mitarbeiters anzweifeln. Dann kann zum Beispiel der Medizinische Dienst der Krankenkasse (MDK) zur Prüfung beauftragt werden. Das kann in drei Fällen passieren:

Übrigens: Wer zum Wochenende krank wird, informiert sich hier darüber, ob das die Drei-Tages-Frist beeinflusst.

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