34 Millionen Euro Schaden
Gießen (red). Die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) haben im vergangenen Jahr bundesweit mehr als 53 100 Arbeitgeber überprüft - gut 5000 mehr als 2021. Dabei wurden Schäden für Fiskus und Sozialkassen in einer Gesamthöhe von mehr als 686 Millionen Euro aufgedeckt. Auch die Fahnder des Hauptzollamtes Gießen sind entschieden gegen Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Sozialleistungsbetrug in Nord-, Ost- und Mittelhessen vorgegangen.
Der Schwerpunkt der Ermittlungen lag auf den Tatbeständen des Betrugs, des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt und des illegalen Aufenthalts.
Mit 299 Bediensteten an den Standorten Gießen, Kassel, Bad Hersfeld und Fulda ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit das größte Arbeitsgebiet des Amtes.
»Die Bekämpfung der organisierten Formen der Schwarzarbeit und der organisierten Kriminalität (OK) bilden einen Schwerpunkt der Aufgaben unserer FKS. Die diesen Ermittlungen zugrundeliegenden Straftaten sind der schweren und der organisierten Wirtschaftskriminalität zuzurechnen.«, so die Leiterin des Hauptzollamtes Gießen, Uta Ruge, in der Bilanzpressemitteilung der Behörde.
»Die Täter verursachen hohe Sozialversicherungs- und Steuerschäden und benachteiligen auch seriöse Mitbewerber durch unlautere Wettbewerbsvorteile. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, diese kriminellen Strukturen nachhaltig zu beeinträchtigen«, so die Gießener Zollchefin.
Mit der Polizei und der Steuerfahndung der Finanzämter wird in gemeinsamen Ermittlungsgruppen und über verdeckte Maßnahmen gegen die Drahtzieher ermittelt. Insgesamt wurden 2026 Arbeitgeber überprüft (2021: 1709); 4368 Strafverfahren wurden abgeschlossen (2021: 4075). Darüber hinaus wurden 1577 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet (2021: 1527). Insgesamt deckten die Ermittler einen Schaden für die Sozialkassen von knapp 34 Millionen Euro im vergangenen Jahr auf.
Infolge der Verfahren wurden Geldstrafen und Bußgelder von mehr als 1,3 Millionen Euro und Freiheitsstrafen von insgesamt 564 Monaten verhängt.
Es gab bundesweite und regionale Schwerpunktprüfungen, die unter anderem im Baugewerbe, im Friseurhandwerk, im Hotel- und Gaststättengewerbe sowie im Speditions-, Transport und Logistikgewerbe und im Taxigewerbe durchgeführt wurden. Jede Prüfung ist grundsätzlich auch eine Mindestlohnprüfung.
Die FKS verfolgt alle Formen von Mindestlohnverstößen mit unverändert hoher Priorität, insbesondere im Hinblick auf die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro zum 1. Oktober 2022. 105 Ermittlungsverfahren wegen Verstößen konnten abgeschlossen werden.