Alter Name ist noch immer weit verbreitet

Beim zweiten Teil des Sommerrätsels suchen wir nach einer Gaststätte in Gießen, in der einst Bauern nach der Rückkehr vom Markt einkehrten und in geselliger Runde ihren Zug verpassten.
Gießen (kjf). »Es steht ein Wirtshaus an der Lahn« heißt es in einem der ältesten Volkslieder aus unserem Raum. Wo genau dieses Wirtshaus zwischen der Quelle bei Bad Laasphe und der Mündung bei Lahnstein verortet werden kann, ist umstritten. 600 Strophen sind von dem etwas frivolen Lied überliefert. Auch in dem Gasthaus, nach dem wir im zweiten Teil unseres Sommerrätsels suchen, soll es häufig erklungen sein. Bauern, die ihre Ware auf dem Gießener Markt verkauften, seien dort auf dem Rückweg zum Bahnhof gerne eingekehrt und hätten dann in geselliger Runde den Zug verpasst.
Heute ist in der Gaststätte ein besonderes Restaurant untergebracht, in dem es sich vortrefflich speisen lässt. Trotz des neuen Namens ist im Volksmund der alte Name noch durchaus geläufig. Unser Detailbild zeigt den Hessenlöwen, mit dem der markante Erker des Gebäudes geschmückt ist. Wie wird es bis heute oft noch bei den Einheimischen genannt?
Die Lösung kann bis Dienstag, 2. August, um 15 Uhr eingesendet werden: per Post an Gießener Anzeiger, Stichwort »Sommerrätsel«, Marburger Straße 12, 35390 Gießen oder per E-Mail an stadt@giessener-anzeiger.de. Bitten geben Sie, liebe Leserinnen und Leser, auch Ihre vollständige Adresse an. Unter allen richtigen Antworten verlosen wir einen Einkaufsgutschein. Die Auflösung des Rätsels - mit namentlicher Nennung der Gewinnerin oder des Gewinners - erfolgt in der Mittwochsausgabe.
Gießen. »Wie soll ich das bezahlen?« - Brigitte Schütz hört diesen Satz immer häufiger. Wegen steigender Energie- und Lebensmittelpreise hat die Sozialberaterin der Caritas derzeit alle Hände voll zu tun. Mehr noch: »Ich mache diese Arbeit seit 1998. Das, was jetzt passiert, habe ich noch nicht erlebt. Ich hätte nicht gedacht, dass wir so weit kommen«, sagt die diplomierte Sozialarbeiterin. Sie spricht von einer »neuen Qualität«: Klienten berichteten, dass sie sich nur noch jeden zweiten Tag etwas zu essen leisten könnten.
»Besondere Härten auffangen«
Die Stadt reagiert verstärkt mit Beratung zum Energiesparen. »Gleichzeitig stellen wir uns darauf ein, dass wir das Hilfsangebot an Beratung und Begleitung für diejenigen verstärken müssen, die ihre Energierechnung nicht bezahlen können. Dazu zählt auch die Einrichtung eines Härtefallfonds, der im Koalitionsvertrag (natürlich unter anderen Bedingungen vor dem Krieg in der Ukraine) bereits vereinbart wurde. An diesem wird gearbeitet. Dies kann aber nur im Einzelfall besondere Härten auffangen«, führt Magistratssprecherin Claudia Boje aus.
Energie sparen, um Kosten zu senken? Gerade für ältere Klienten sei das keine Option mehr. Denn »viele Bezieher einer kleinen Rente erzählen, dass sie ohnehin schon seit Jahren nur ein Zimmer heizen«, führt Schütz aus. Häufig lebten Menschen so sparsam, auch weil die 449 Euro monatliches Arbeitslosengeld II Strom, Telekommunikation, Essen, Mobilität und die sogenannte Ersatzbeschaffung umfassten. Jetzt erleben »wir, dass immer mehr Menschen nach Essen oder Geld für Lebensmittel fragen. So massiv ist das Problem, auf das wir bislang praktisch keine Antworten haben«, erklärt die Sozialberaterin. Denn auch die »Tafel« sei in einer schwierigen Situation und habe zudem eine Warteliste. Ganz schlecht sei die Lage für Menschen, die nur wenige Euro zu viel verdienten, um einen Anspruch auf Hartz IV zu haben. Zwar finde man mit den Stadtwerken sehr häufig Lösungen im Falle hoher Nachzahlungen für Energie. Aber letztlich verschiebe sich das finanzielle Problem in die Folgejahre.
»Sozialstaat immer mehr abgebaut«
»Die Menschen sind verunsichert,weil einfach nichts mehr zuzusetzen ist«, erklärt Lutz Perkitny mit Blick unter anderem auf Empfänger von Arbeitslosengeld II oder sogenannte Aufstocker im Quartier. Er erwarte dringend, dass die Hartz-Sätze steigen. »Dann darf man natürlich nicht die vergessen, die mehrere Jobs haben, aber trotzdem zu wenig verdienen«, so der Nordstadtmanager. Er sei sehr gespannt, was mit dem Bürgergeld und den Sanktionierungen im Zusammenhang mit Hartz IV geschieht. »Klar, ein Sozialstaat ist kein Wünsch-Dir-was. Trotzdem muss man fairerweise sagen, dass er immer mehr abgebaut worden ist. Auch wenn er im Vergleich zu anderen Ländern noch toll ist«, resümiert Perkitny.
Eine Aussetzung von Strom- und Energiesperren bis 2024 fordert die »Liga der freien Wohlfahrtspflege in Hessen« vom Land in einer Mitteilung. »Es müssen alle wichtigen Akteure in Hessen wie Energieversorger, Kommunen, Sozialverbände, Verbraucherzentrale, Schuldnerberatungen an einen Tisch geholt werden, um gemeinsam einen Aktionsplan zur Bekämpfung der Energiearmut zu entwickeln«, erklärt Jörg Klärner, Vorsitzender des Arbeitskreises »Grundsatz und Sozialpolitik« in der Liga.
In Gießen wird an der Vermeidung solcher Sperren im Härtefall gearbeitet, wobei Boje auf die Komplexität des Themas Energiekosten hinweist. Die »komplett veränderte Situation mit völlig neuen Herausforderungen« werde EU, Bund, Land und Kommunen in den nächsten Monaten noch massiv beschäftigen. »In Gießen werden wir die Herausforderungen nicht alleine bewältigen können - und auch die Stadtwerke Gießen natürlich nicht«, formuliert die Sprecherin. Es sei zu fordern, aber auch zu erwarten, dass »zur Frage nach Möglichkeiten zur Verhinderung einer Armutsfalle aus Energiekosten genauso Lösungsvorschläge aus Berlin kommen werden (Moratorien, Entlastungen et cetera) wie zur Frage, wie städtische Energieversorger (wie die Stadtwerke) vor einer drohenden Insolvenz zu bewahren sind«, erläutert Boje. Genau dies seien die Pole, mit denen es alle Städte zu tun haben werden: die kommunalen Energieversorger als Grundversorger zu sichern, denn sie könnten faktisch nicht auf die Einnahmen aus Energiekosten verzichten, ohne ihre wirtschaftliche Existenz zu gefährden. Und gleichzeitig Menschen in den Städten bestmöglich auf die Lage vorzubereiten und ihnen zu helfen, wenn sie Hilfe benötigen, so die Sprecherin.
»Das Jobcenter Gießen zahlt aktuell die tatsächlich entstehenden Heizkosten, sodass den Leistungsberechtigten, auch vor dem Hintergrund der aktuell stark steigenden Energiekosten, keine Nachteile entstehen«, verweist Sprecher Marco Röther auf eine aktuelle Sonderregelung. Ohnehin orientiere sich der Landkreis an Verbrauchsmengen. Sie »werden mit dem tatsächlichen Preis multipliziert, sodass auch hier die Preissteigerungen berücksichtigt werden.« Dies gelte auch bei »einem begründet notwendigen Umzug unter Berücksichtigung aller im Einzelfall maßgeblichen Umstände«, so der Kreis. (olz)
