Anklage wegen Heroinhandels

Einem 36-jährigen Angeklagten wird der Handel mit Heroin »in nicht unerheblichen Mengen« vorgeworfen. Dafür muss er sich vor dem Landgericht Gießen verantworten. Zeugen sagten aus.
Gießen. Einem 36-jährigen Angeklagten wird der Handel mit Heroin in nicht unerheblichen Mengen vorgeworfen. Dafür muss er sich vor der neunten Großen Strafkammer des Landgerichts Gießen unter dem Vorsitz von Dr. Klaus Bergmann verantworten.
Gestern sagte ein Zeuge dazu aus. Dieser, selbst in einem eigenen Verfahren zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt, wurde eingehend zu dem Ablauf der Geschäfte befragt. Im Zeitraum zwischen November und Dezember 2020 soll der Angeklagte dem Zeugen mehrmals und immer größere Mengen an Heroin verkauft haben. Bei dem letzten Deal am 1. Dezember 2020 wurden er und seine Lebensgefährtin von der Polizei verhaftet. Rund 80 Gramm Heroin wurden in der Unterwäsche der Frau gefunden und sichergestellt. Der untersuchte Wirkstoffgehalt lag bei 18 Prozent.
Paar verurteilt
Das Pärchen ist mittlerweile in einem anderen Verfahren rechtskräftig dafür verurteilt worden. Nun sollten sie aussagen, wie die Geschäfte abgewickelt wurden. Der 50-jährige Zeuge, der mittlerweile in der JVA in Butzbach seine Strafe verbüßt, ist sowohl Konsument wie auch Dealer. Allerdings konnte er den Angeklagten nicht als seinen Dealer einwandfrei identifizieren. »Der, der mir die Drogen verkauft hat, war dünner und hatte schwarze Haare. Er ist zu kräftig«. Er versicherte, dass er den Angeklagten nicht kennen würde. Laut seinem Bekunden lief die Geschäftsbeziehung wie folgend ab: Nachdem ein anderer Dealer verhaftet worden war, hatte er von einem »Kollegen« einen Tipp bekommen, von wem man den Stoff weiterhin beziehen könnte. Den Namen dieses Kollegen wollte er natürlich nicht preisgeben. Im Zeitraum zwischen November und Dezember hatte er nahezu alle zwei Tage immer höhere Mengen eingekauft. Auf die Nachfrage des Richters, warum er immer mehr Drogen gekauft habe, sagte er, dass die Leute Ende Monats und am Anfang des nächsten Monats immer Geld hätten. »Dann muss ich ja etwas vorrätig haben«. Handelsplatz war immer ein kleines Waldstück hinter einer Tankstelle an der Licher Straße.
Seine Lebensgefährtin hat ihn zwar mehrmals begleitet, sie habe sich aber stets in einiger Entfernung aufgehalten. Bei dem Kauf sei sie jedoch nur einmal dabei gewesen, nämlich just an dem 1. Dezember, als sie dann auch prompt von der Polizei verhaftet wurde. Auch sie konnte den Angeklagten nicht einwandfrei identifizieren. Das erklärte der Zeuge so: Es sei dunkel und kalt in dem Wald gewesen. Zudem hätten alle einen Mund-Nase-Schutz getragen: »Man will sich ja schließlich nicht mit Corona anstecken«.
Nachdem die beiden Zeugen den Angeklagten nicht als ihren Dealer bestätigten, richtete die Kammer ihr Augenmerk auf die sichergestellten Beweisstücke. Bei der Verhaftung wurde eine Tüte mit Heroin gefunden, die sich in einer zweiten Plastiktüte befand. Beide Tütchen waren jeweils mit einem Knoten verschlossen worden. Auf diesen Tüten konnte die Sachverständige eindeutig DNA-Spuren des Angeklagten nachweisen.
Bei den Durchsuchungen der Wohnung und von zwei Freizeitparzellen am Dutenhofener See des Angeklagten wurden szenetypische Materialien gefunden. So stellten die Beamten Plastiktüten, allerdings mit Zipper, sowie eine Feinwaage und diverse Mittel zum Strecken sicher. Zudem fanden sie etliche Handys, einen Laptop und diverse gefährliche Gegenstände, wie Schlagstöcke, eine Machete und Pfefferspray. In einer Gartenparzelle wurde zudem Diebesgut sichergestellt. Obwohl überall Drogenspürhunde durchgingen und schnüffelten, wurden in keinem der untersuchten Räume Drogen gefunden. »Das ist nicht ungewöhnlich«, so ein Beamter dazu. Lediglich bei zehn Prozent der Dealer würde man Rauschgift finden. Die anderen würden ihren Vorrat anderswo deponieren. Insgesamt sei der Polizei der Angeklagte in Bezug auf Drogenhandel durchaus bekannt, versicherte er. Der Prozess wird fortgesetzt.