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Appell der Bürgerinitiative: Beschluss überdenken

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Von: Volker Böhm

Gießen (vb). Dietmar Jürgens, einer der Vertrauensleute der Bürgerinitiative (BI) »Rettet die Bäume am Schwanenteich« hat die Mitglieder von Magistrat und Stadtparlament aufgefordert, ihre Entscheidung zur Sanierung des Dammwegs noch einmal zu überprüfen.

Jürgens fordert, die Sanierungsvariante von Horst Dreier, dem ehemaligen leitenden Mitarbeiter der Gail’schen Tonwerke, mit dem Parlamentsbeschluss vom 6. Oktober zu vergleichen. »Mit einer transparent getroffenen Entscheidung kann auch der ansonsten zu erwartende Bürgerentscheid vermieden werden«, schreibt Jürgens. Dieser hätte sich erledigt, wenn die Dreier-Variante zum Zuge käme.

Jürgens erinnert in seinem offenen Brief daran, dass laut Protokoll im Umweltausschuss am 20. September Konsens bestanden habe, dass der Dreieer-Vorschlag zusätzlich zu anderen Varianten geprüft werden solle. Im Stadtparlament am 6. Oktober habe Stadträtin Gerda Weigel-Greilich (Grüne) gesagt, dass Dreiers Konzept unter anderem wegen der Vorgaben des Denkmalschutzes nicht umsetzbar sei. Weitere Begründungen seien nicht bekannt. Der Parlamentsbeschluss stütze sich also nur auf die mündliche Aussage von Weigel-Greilich.

Zwar sei es »gut und richtig«, der eigenen Verwaltung und den verantwortlichen Magistratsmitgliedern zu vertrauen, jedoch müssten parlamentarische Entscheidungen mit den jeweiligen Gründen »nachvollziehbar« festgehalten werden. Dies gelte »insbesondere für Vorhaben, die besonders stark polarisieren« schreibt Jürgens.

Dreier habe seinen Vorschlag »unter Beachtung denkmalschutzrechtlicher Aspekte weiter präzisiert und mit einer qualifizierten Kostenschätzung versehen«. Da diese Variante vorsehe, die Ufervegetation komplett zu erhalten und zudem erheblich günstiger sei, »wäre ein Festhalten an dem Beschluss vom 6. Oktober ohne erneute Prüfung mehr als fahrlässig«, betont der Vertrauensmann der BI.

Er fragt, ob es technische oder sonstige Zweifel an der Durchführbarkeit der Dreier-Variante gebe oder andere sachliche/fachliche Gründe, die gegen die Umsetzung sprechen. Außerdem will Jürgens wissen, welche konkreten Festlegungen des Denkmalschutzes es gebe.

Für die erneute Überprüfung des Vorschlags wünscht sich Jürgens eine fraktionsübergreifende Initiative, »damit das lange schwelende Thema möglichst einvernehmlich zu einem guten Ergebnis und einem versöhnlichen Ende geführt werden kann«.

Aus seiner Sicht müssten folgende Kriterien mindestens bei der vergleichenden Prüfung berücksichtigt werden: technische Eigung des Bauwerks hinsichtlich Dichtigkeit, Begehbarkeit, Haltbarkeit und Lebensdauer, Ökologie (Artenschutz, Mikroklima, Auswirkungen auf das Stadtklima und die Klimaziele der Stadt). Freizeit- und Erholungswert (optischer Eindruck mit und ohne Uferbewuchs, Schattenwurf insbesondere im Sommer) sowie die Kosten der Sanierung und für die anschließende Pflege.

»Käme die Dreier-Variante nicht zum Zug, stünde dies zumindest auf einer belastbaren und transparenten Entscheidungsbasis. Erst dann kann von der Bürgerinitiative und allen skeptisch bis kritisch eingestellten Bürgern erwartet werden, dass sie das Votum der Stadtverordneten akzeptieren«, so Jürgens abschließend.

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