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Aufnahmekapazität fast erschöpft

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Ukrainische Flüchtlinge, die von einem der Busse gebracht wurden, warten vor der Erstaufnahmeeinrichtung. © Berghöfer

Bislang sind schon etwa 8000 Geflüchtete in der Gießener Erstaufnahmeeinrichtung angekommen. Dort erfolgt eine rasche Umverteilung auf andere Standorte und es gibt ein Impfangebot.

Gießen . Die Schlange der Hilfesuchenden will einfach nicht abreißen. Täglich, sogar am Wochenende, kommen neue Busse mit ukrainischen Flüchtlingen in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen (EAEH) in der Rödgener Straße an. Die Mitarbeiter des Regierungspräsidiums (RP) und unterstützender Organisationen haben alle Hände voll damit zu tun, die Familien und einzeln reisende Personen gesundheitlich und mit Nahrungsmitteln zu versorgen, ihnen Obdach zu geben oder auf EAEH-Außenstellen zu verteilen. Auf Nachfrage des Anzeigers gibt das RP einen Einblick in die aktuelle Situation und die bisherigen Entwicklungen.

Wie viele Ukraine-Flüchtlinge sind bislang in Gießen angekommen?

Seit dem 24. Februar (Beginn des russischen Angriffskriegs, Anm. d. Red.) sind insgesamt 7990 Menschen aus der Ukraine in der EAEH eingetroffen (Stand: 25. März).

Wie viele Busse sind es pro Tag und woher kommen diese eigentlich?

Derzeit treffen täglich zwischen vier und fünf Busse in der Erstaufnahmeeinrichtung ein. Hierbei handelt es sich primär um angekündigte Busse zur Umverteilung aus anderen Bundesländern

Wer entscheidet überhaupt, wer alles nach Gießen gebracht wird?

Auf Bundesebene wurde ein Verteilsystem entwickelt, das die ukrainischen Flüchtlinge auf der Basis des sogenannten EASY-Systems auf die Bundesländer verteilt. Die zentrale Anlaufstelle hierfür in Hessen ist die EAEH in Gießen.

Welche Schritte erfolgen nach der Ankunft?

Die Landesregierung hat ein Verfahren beschlossen, wie die Aufnahme und Unterbringung ukrainischer Geflüchteter in Hessen organisiert wird. Größere Personengruppen, die nicht bei Verwandten oder direkt in kommunalen Einrichtungen unterkommen können, werden zunächst in der EAEH aufgenommen. Hier wird ihre Identität festgestellt, außerdem erfahren die Geflüchteten eine medizinische Behandlung und erhalten ein Impfangebot.

Wie lange dauert der Aufenthalt in Gießen?

Die geflüchteten Menschen aus der Ukraine bleiben so lange in der EAEH oder in einer der Notunterkünfte, bis eine Zuweisung in die Kommunen zur Unterbringung erfolgen kann. Dies geschieht derzeit nach wenigen Tagen.

Welche Aufnahmekapazitäten gibt es in der EAEH noch? Und wie verläuft die Verteilung auf andere Standorte?

Die Erstaufnahmeeinrichtung verfügt derzeit über sieben Standorte über ganz Hessen verteilt. Die Aufnahmekapazitäten der EAEH sind überall nahezu erschöpft. Aktuell werden die Menschen aus der Ukraine daher in neu errichtete Notunterkünfte der Landkreise Lahn-Dill, Vogelsberg, Wetterau, Marburg-Biedenkopf, Hochtaunus und Limburg-Weilburg verlegt, dort untergebracht, versorgt und betreut.

Hat sich diese Vorgehensweise inzwischen eingespielt oder gibt es noch Probleme?

Grundsätzlich läuft die Umverteilung von Geflüchteten in die Standorte der EAEH völlig problemlos und ist gängige Routine. In Bezug auf die Verteilung der Menschen aus der Ukraine auf die Notunterkünfte werden die Prozesse derzeit weiter optimiert. Die Information an die Notunterkünfte erfolgt sehr koordiniert, wie bei regulären Verlegungen und Zuweisungen auch. Im Idealfall erfolgt eine Vorabinformation mit 24 Stunden Vorlaufzeit.

Wie ist es bezüglich der Impfung gegen das Coronavirus geregelt?

Da in der Ukraine meistens die Impfstoffe Sputnik und Sinovac eingesetzt wurden, erhalten alle Ukraine-Flüchtlinge ein Impfangebot mit Biontech oder Moderna. Dieses Angebot erfolgt noch vor der Verlegung in die Notunterkünfte während des kurzen Aufenthalts in der EAEH in Gießen.

Was müssen die Geflüchteten tun, um arbeiten oder Kinder zur Schule schicken zu können?

Die Menschen, die privat oder in Kommunen unterkommen, sollen sich bei der jeweils zuständigen Meldebehörde registrieren und bei der Ausländerbehörde die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis beantragen. Mit dieser Aufenthaltserlaubnis kann eine Arbeitserlaubnis, der Zugang zum Wohnungsmarkt, der Bezug von Sozialleistungen und für Kinder der Zugang zur Bildung ermöglicht werden.

Stehen genügend Dolmetscher zur Verfügung?

Leider sprechen nur sehr wenige Menschen aus der Ukraine Deutsch oder Englisch. Deshalb verfügt die EAEH über Dolmetschende aus Dolmetscherbüros, arbeitet intensiv mit ukrainisch sprechenden Studierenden zusammen und hat verschiedene Kooperationen geschlossen. Gerne können sich weitere Personen, die sowohl Deutsch als auch Ukrainisch oder Russisch sprechen, unter folgender E-Mail-Adresse melden: Dez71.dolmetscher@rpgi.hessen.de

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