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Bezahlen nur von 8 bis 18 Uhr

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Die CDU will die Parkgebührenpflicht in der Innenstadt begrenzen und fordert außerdem ein Park-and-Ride-Konzept für Gießen.

Gießen (red). Künftig soll die Parkgebührenpflicht von Montag bis Samstag von 8 bis maximal 18 Uhr bestehen; außerhalb dieser Zeiten, also insbesondere an Sonn- und Feiertagen, soll das Parken in den Zonen künftig kostenfrei sein. Das stellt sich die CDU-Fraktion vor, die zur Sitzungsrunde der städtischen Gremien im März 2023 in der Stadtverordnetenversammlung mehrere Anträge und Anfragen rund um die derzeit in Gießen heiß diskutierte Frage der zeitlichen Parkgebührenpflicht und damit im unmittelbaren Zusammenhang stehende Themen stellt.

Zum einen wollen die Christdemokraten, dass die derzeitig gültige Parkgebührenordnung nun auch die zeitliche Parkgebührenpflicht regelt. Bisher sieht die städtische Satzung keinerlei Regelungen dazu vor, sodass die zeitliche Ausweitung betreffend jedes einzelnen Parkscheinautomaten im Ermessen der Straßenverkehrsbehörde steht. »Andere Städte, wie Wetzlar und Rüsselsheim, haben die Zeiten in ihren Gebührenordnungen bereits klar geregelt. Das ist die Transparenz und Einheitlichkeit, die wir uns auch für Gießen wünschen«, so Klaus Peter Möller weiterführend in der Pressemitteilung der Christdemokraten.

Transparenz

»Die Zeiten von 8 Uhr bis maximal 18 Uhr berücksichtigen die verschiedenen Interessen und reagieren auf die jüngste Kritik, insbesondere aus der Innenstadt und der Gastronomie«, begründet Frederik Bouffier.

Ergänzend dazu fragen die Christdemokraten den Magistrat, wie viele öffentliche Parkplätze (d. h. ohne diejenigen der privatwirtschaftlichen Parkhäuser) in der Kernstadt seit der Kommunalwahl im März 2021 von der Nutzbarkeit für jedermann weggefallen sind, wie viele öffentliche Parkplätze vor dem 14. März 2021 und zum Stand Anfang März 2023 die Innenstadt aufzuweisen hat und wie viele öffentliche Parkplätze der Magistrat in den Jahren bis 2025 noch streichen möchte.

In den Regelungsbereich des städtischen Verkehrs und des Parkens zählt auch der weitere Antrag der CDU-Fraktion, wonach der Magistrat gebeten wird, im Ausschuss Bericht zu erstatten über ein Konzept zum Transport von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des UKGMs, des Handels, der sich am Anlagenring befindenden Schulen sowie weiterer Akteure, für die die Erreichbarkeit der Innenstadt bedeutsam ist.

Erreichbarkeit

Kathrin Schmidt dazu: »Eine gute Erreichbarkeit der Gießener Innenstadt ist nicht nur für die vielen Besucher von enormer Bedeutung. Täglich pendeln viele Mitarbeiter aus der gesamten Region nach Gießen, um beispielsweise im UKGM, den vielen Arztpraxen, Schulen und im Innenstadthandel zu arbeiten. Längst ist der öffentliche Nahverkehr nicht so ausgebaut, dass ein Umstieg hierauf jederzeit möglich ist. Um die so wertvolle Arbeit der Beschäftigten nicht weiter zu erschweren, ist ein Mobilitätskonzept zum Transport unabdingbar.«

Ergänzend dazu soll der Magistrat ein Park-and-Ride-Konzept für die Pendler der Stadt Gießen erarbeiten. Auch Mobilitätsstationen an den Stadtgrenzen sollen geschaffen werden.

»Mobilitätsstationen können die Attraktivität für einen Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel für Pendler erhöhen, indem sie die verschiedenen Verkehrsangebote einer Stadt verknüpfen. Hier besteht neben dem Umstieg auf Bus und Bahn die Möglichkeit, Fahrräder oder Autos zu mieten«, ergänzt Fraktionsvize Kathrin Schmidt abschließend.

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