BI will Reparatur statt Pause
Am Donnerstag fällen die Gießener Stadtverordneten eine Vorentscheidung zum Bürgerbegehren Schwanenteich. Zuvor waren 4917 Unterschriften vom Wahlamt anerkannt, 3214 waren benötigt.
Gießen. Ob es die finale Entscheidung werden wird, steht noch in den Sternen. Am kommenden Donnerstag, 15. Dezember, fällt zumindest eine Vorentscheidung zum Bürgerbegehren der Bürgerinitiative (BI) »Rettet die Bäume am Schwanenteich!«, bei dem 4917 Unterschriften vom Wahlamt anerkannt wurden - bei 3214 benötigten.
Als eine der Möglichkeiten bei der Abstimmung könnten die Stadtverordneten das Bürgerbegehren aus formalen Gründen ablehnen. Die Begründung wäre dann, dass eine Sanierung des Dammweges technisch gar nicht möglich sei, ohne dass dabei zumindest ein Teil oder sogar ein Großteil der Bäume und Sträucher gefällt werden müsste. Es wäre ein Ausschlusskriterium des Bürgerbegehrens. Dies hatte Gartenamtsleiter Thomas Röhmel im Beisein seines leitenden Mitarbeiters Lothar Goldhorn in der Haupt- und Finanzausschusssitzung anhand von sieben präsentierten möglichen Varianten erklärt (der Anzeiger berichtete). Einen solchen Beschluss will die BI jedoch nicht hinnehmen und würde vor das Verwaltungsgericht ziehen. Eine zweite Möglichkeit wäre das von der grünen Umweltdezernentin Gerda Weigel-Greilich in Aussicht gestellte Moratorium: Dem Bürgerbegehren stattgeben, sodass die Stadt drei Jahre lang daran gebunden wäre und infolgedessen in dieser Zeitspanne keine Dammsanierung vornehmen darf. Nach geäußerter Meinung der Dezernentin garantiere jedoch nur eine gründliche Dammsanierung auf Dauer Begehbarkeit und Wasserundurchlässigkeit des Weges zwischen Schwanenteich und Wieseck. Kosten in siebenstelliger Höhe sind dafür laut Beschluss in der letzten Stadtverordnetensitzung angesetzt.
Nur einen Bruchteil dessen kostet dagegen die Umsetzung des Bürgerbegehrens. Denn wer dessen Text studiert, der erkennt: Mehr als 5000 Gießener Bürger und sogar fast 1000 aus dem Umland haben dafür unterschrieben, »dass notwendige Reparaturen« unter Schonung der Vegetation durchgeführt werden sollen. Und in der Begründung heißt es: »Statt der beschlossenen Variante sollte eine Reparatur umgesetzt« und der »Beschluss »Sanierung des Dammweges« des Stadtparlamentes vom 6.10.2022 aufgehoben« werden. Anstelle einer Sanierung wird in dem offiziellen Text eine punktuelle Reparatur begehrt. Einige Stellen des Dammes sollen undicht sein. Zwei davon stärker, die anderen nur gering. Allenfalls sollten diese Undichtigkeiten »repariert« werden - laut Forderung des Bürgerbegehrens.
Dies umzusetzen bedeutet demnach gerade nicht, eine dreijährige Pause bezüglich des städtischen Planes der kompletten Sanierung einzulegen, wie das die grüne Stadträtin als Ergebnis einer parlamentarischen Zustimmung zum Bürgerbegehren als Folge des Beschlusses im Haupt- und Finanzausschuss in den Raum stellte. Gefordert wird im Bürgerbegehren eine Reparatur. In jedem Fall wäre diese Methode deutlich kostengünstiger und landschaftsschonender, so Vertrauensperson Dietmar Jürgens.
Die Möglichkeiten von punktuellen Reparaturen zur Wiederherstellung der Begehbarkeit des Spazierwegs wurden in einer Pressemitteilung von den Vertrauensleuten des Bürgerbegehrens genannt. Zudem wurde die Sichtweise zum Ausdruck gebracht, dass sich Bestandsschutz nicht auf eine Unantastbarkeit aller Bäume und Sträucher beziehe, sondern auf »die derzeitige Gestalt und den Charakter des Schwanenteichs«, so wie es im Text des Bürgerbegehrens benannt sei.
Mit Rüttelwalze und Vibrationsmeißel
Wer die Varianten von Dipl.-Ing. Horst Dreier aufmerksam studiert, stellt fest, dass diese zweiteilig sind: Der eine Teil behandelt eine Sanierung. Der andere beschäftigt sich mit der Reparatur des Dammweges. In dem Reparaturteil ist vorgesehen: Eine Rüttelwalze bearbeitet den gesamten 600 Meter langen Weg. Setzungen infolge von unterirdischen Hohlräumen werden durch die massiven Erschütterungen punktweise hervorgerufen. Ein Vibrationsmeißel lockert an den betreffenden Stellen den Untergrund auf. Ein Saugbagger holt das gelockerte Erdreich heraus. Die restlichen Teile der verfaulenden Baumwurzel werden entfernt und danach wird mit geeigneten Füllstoffen aufgefüllt und verdichtet. Nach dem Experten Dreier »dürften allenfalls nach 30 bis 40 Jahren Reparaturen anfallen.«