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Corona-positive Mitarbeiter sollen Patienten versorgen

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Am Uniklinikum Gießen herrscht eine »kritische Versorgungslage«. Foto: dpa © dpa

Ein »noch nie da gewesener Personalausfall« am Uniklinikum Gießen erfordert besondere Maßnahmen, um die Patientenversorgung sicherzustellen.

Gießen (bl). Die Corona-Pandemie ist noch nicht vorbei - wenngleich dieser Eindruck gelegentlich entstehen mag. Doch die Ausbreitung des Virus hat sich wieder beschleunigt, die Zahl der Infektionen steigt. Vermutlich sind es noch mehr, weil mangels Teststrategie längst nicht mehr alle positiven Fälle erfasst werden. Die heftige »Corona-Sommerwelle« sorgt auch in den Kliniken erneut für Anspannung: Zum einen gibt es mehr Patienten auf den Normal- und Intensivstationen, zum anderen mehr erkranktes Personal. Am Uniklinikum Gießen hat dies aktuell zu einem »Höchststand an Krankheits- und isolationsbedingten Ausfällen bei Mitarbeitenden über alle Dienstarten hinweg« geführt.

Um dieser »kritischen Versorgungslage« zu begegnen, dürfen nun sogar »positiv getestete Mitarbeitende, die sich selbst als arbeitsfähig erklären«, ausnahmsweise in der Patientenversorgung eingesetzt werden, bestätigt Pressesprecher Frank Steibli auf Anfrage des Anzeigers, was zuvor in einem internen Newsletter an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommuniziert worden war.

Getragen werden muss zumindest eine FFP-2-Maske. Abweichend von der Coronavirus-Schutzverordnung (§ 2 Abs. 1 Nr. 3) gelte dies auch im direkten Kontakt mit Kolleginnen und Kollegen sowie beim Aufenthalt innerhalb des Krankenhausgebäudes (zum Beispiel in Sozialräumen). Das Personal soll sich - sofern möglich - außerhalb vulnerabler Bereiche bewegen. Diejenigen, die einen positiven Test haben und sich nicht arbeitsfähig fühlen, »begeben sich solange in häusliche Isolation, bis die Arbeitsfähigkeit wieder hergestellt ist«. Danach dürfen sie zurückkehren und sich ebenfalls um die Patienten kümmern. Keine Rede ist davon, wie lange sie mindestens zu Hause bleiben und ob sie sich dann freitesten müssen.

Risiken abgewogen

Als Grundlage für diese Regelung dient der »Erlass zur Aufrechterhaltung der Patientenversorgung in den hessischen Krankenhäusern bei quarantäne-/ bzw. isolationsbedingtem Personalausfall« der hessischen Landesregierung.

»Unser Ziel ist es, mit Hilfe dieser Maßnahme die Patientenversorgung am Gießener Uniklinikum, welches zentrale Bedeutung für die gesamte mittelhessische Region besitzt, bestmöglich aufrechtzuerhalten«, betont der Ärztliche Geschäftsführer Prof. Werner Seeger gegenüber dieser Zeitung und verweist auf »einen noch nie dagewesenen Personalausfall«.

Betroffen seien davon die Pflege und die Ärzteschaft in verschiedenen Bereichen, die für die Versorgung der Patienten gleichermaßen relevant seien. »Es ist unsere Verantwortung, darauf zu reagieren und auf der Basis einer entsprechenden Risikoabwägung die Möglichkeiten, die uns der Erlass bietet, entsprechend zu nutzen. Dies haben wir mit diesem Schritt getan.«

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