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Erneut Warnstreiks am UKGM

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Gießen (red). Bei dem bevorstehenden Warnstreik am kommenden Dienstag geht es erneut um die Forderung nach einem neuen Beschäftigungstarifvertrag.

Da die Verhandlungen mit dem Land über einen neuen Zukunftsvertrag noch immer zu keinem Ergebnis geführt haben, sieht die UKGM-Geschäftsführung nach wie vor keinen Spielraum für diese Forderung.

Dies gelte umso mehr, als seit dem letzten Warnstreik eine ganze Reihe neuer Belastungen auf das UKGM zugekommen sind. Dazu gehörten insbesondere die stark gestiegenen Energie- und Materialkosten. »Wir sollten uns gemeinsam - anstelle eines Streiks - auf unsere Stärken und Erfahrungen besinnen, um mit vereinten Kräften das UKGM erfolgreich aus dieser Krise zu führen. Wir sind das Universitätsklinikum für Mittelhessen, auf das sich die Menschen in der Region verlassen und auch verlassen können«, so Dr. Gunther K. Weiß, Vorsitzender der Geschäftsführung, in einer Pressemitteilung.

Zum Hintergrund: Die Rhön Klinikum AG verhandelt derzeit mit dem Land Hessen einen neuen Zukunftsvertrag für das UKGM, in dem es auch um eine zukünftige auskömmliche Investitionsförderung für das Klinikum geht. Grundlage dafür ist eine Absichtserklärung vom 14. Januar 2022 (Letter of Intent (LoI)). Bislang erhält das UKGM - anders als alle anderen Universitätskliniken in Deutschland - nicht die ihm zustehenden staatlichen Fördermittel, heißt es weiter. Das verstößt aus Sicht des UKGM gegen den im Grundgesetz festgeschriebenen Gleichbehandlungsgrundsatz. Die Rhön Klinikum AG ist, gestützt durch ein Rechtsgutachten, der festen Überzeugung, dass das Land Hessen diesen Anspruch des UKGM zukünftig wieder in angemessener Weise erfüllen muss. Leider liegen die Verhandlungspartner derzeit bei einigen wesentlichen Punkten aber noch deutlich auseinander, weshalb jetzt die bisherige Vereinbarung aus dem Jahr 2017 zum Jahresende gekündigt werden musste. Damit wird verhindert, dass für den Fall, dass es zu keiner neuen Zukunftsvereinbarung kommt, das UKGM seine Ansprüche auf Fördermittel rechtlich nicht klären lassen kann.. Damit die Versorgung der Patienten während des Warnstreiks in Gießen und Marburg gesichert ist, wurden entsprechende Notdienstvereinbarungen abgeschlossen, in der eine Mindestpersonalbesetzung für die bestreikten Bereiche geregelt ist.

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