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Gabriele Britz: Von Karlsruhe zurück an die JLU

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Gießen (red). Nach zwölf Jahren als Richterin im Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts ist Prof. Gabriele Britz in vollem Umfang zu ihrer Professur für Öffentliches Recht und Europarecht an der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) zurückgekehrt. Nach Ablauf ihrer Amtszeit als Richterin des Bundesverfassungsgerichts erhielt sie von Bundespräsident Dr.

Frank-Walter Steinmeier ihre Entlassungsurkunde und der Bundespräsident hat Prof. Britz für ihre Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland mit dem Großen Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet.

Großes Verdienstkreuz

Als Berichterstatterin hatte sie am Bundesverfassungsgericht zahlreiche bedeutende Senatsentscheidungen vorbereitet, darunter solche zum Familienrecht, den Beschluss zum Klimaschutz, und zuletzt die Urteile zum Verfassungsschutz und zur automatisierten Datenanalyse unter anderem nach dem hessischen Polizeigesetz.

»Ich gratuliere Prof. Britz herzlich zu dieser hochverdienten Auszeichnung«, so JLU-Präsident Joybrato Mukherjee. »Sie hat durch ihr maßgebliches Mitwirken an vielen wegweisenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts große Verdienste um die Durchsetzung der Grundrechte erworben. Ich freue mich sehr darüber, dass sie nun wieder an der JLU lehrt und forscht.«

Im Dezember 2010 war Gabriele Britz durch den Bundesrat zum Mitglied des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts gewählt und vom Bundespräsidenten im Februar 2011 zur Richterin des Bundesverfassungsgerichts ernannt worden. Ihr Dezernat umfasste zunächst insbesondere das Familienrecht, Kinder- und Jugendhilferecht und Eltern-/Erziehungsgeld und später insbesondere das öffentliche Umweltrecht, Fachplanungsrecht, Baurecht und Regulierungsrecht sowie Teile des Sozialrechts und des Rechts des öffentlich-rechtlichen Datenschutzes.

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