Gehwege sollen frei bleiben
Die Stadt Gießen bittet Grundstücksbesitzer, Hecken, die Gehwege überwuchern und somit zum Hindernis für Rolltuhlfahrer oder Senioren mit Gehhilfen werden, rechtzeitig zurückzuschneiden.
Gießen (red). Ein Drittel aller Wege werden in Gießen zu Fuß zurückgelegt. Dabei gibt es immer wieder Barrieren, die leicht zu beseitigen sind: Hecken, die die Gehwege überwuchern und diese so in ihrer ursprünglichen Breite einschränken, moniert die Stadt. Besonders ärgerlich sei dies für Senioren mit Gehhilfen, Rollstuhlfahrende und Sehbehinderte, aber auch Eltern mit Kinderwagen und radfahrende Kinder leiden darunter.
Die Stadt bittet deshalb Haus- und Grundbesitzer darum, ihre privat angepflanzten Bäume, Hecken und Sträucher, die auf Straßen und Gehwegen ragen, regelmäßig bis mindestens zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Dazu ist jetzt noch eine gute Gelegenheit: Bis zum 1. März - zum Beginn der Vegetationsperiode - sind größere Schnitte noch möglich. Schonende Form- und Pflegeschnitte sowie behördlich angeordnete oder zugelassene Schnitte, die verkehrsgefährdende Situationen beseitigen, können ganzjährig erfolgen.
Beim Schneiden sollte auch bedacht werden, dass viele Sträucher schnell wachsen - es reicht daher nicht aus, wenn die Hecke unmittelbar nach dem Schnitt die erforderliche Höhe oder Breite hat und nur wenige Wochen später bereits wieder Straßen und Wege zuwuchert. Zum Rückschnitt sind die Grundstücksbesitzer auch verpflichtet: Nach Hessischem Straßengesetz sind sie verkehrssicherungspflichtig und haften für Unfälle und Schäden, die durch Überwuchs ihrer Begrünung entstehen. Deshalb rät die Stadt, frühzeitig selbst zu handeln.
Dabei gilt als Hinweis: Freiräume müssen auch in der Höhe eingehalten werden: 2,50 Meter über Gehwegen, 4,50 Meter über einer Fahrbahn. Das Licht der Straßenlaternen sollte auch die Umgebung beleuchten, Verkehrszeichen müssen rechtzeitig und problemlos gesehen werden können.
Die Stadt selbst trägt ihren Anteil dazu bei, damit Gehwege wieder attraktiver werden und ausreichend Platz herrscht, damit man angenehm aneinander vorbeikommt - selbst wenn sich zwei Rollstuhlfahrende oder Kinderwagen-Schiebende begegnen. So werde deshalb bei Neu- und Umbauten fußgängerfreundlich geplant und darauf geachtet, dass die erforderlichen Breiten mindestens eingehalten und nach Möglichkeit überschritten werden. Gehwegparken soll nur noch im Ausnahmefall zugelassen, illegales Gehwegparken konsequent geahndet werden.
Umlaufsperren wurden bereits weitgehend abgebaut, andere Einbauten sollen platzsparend angebracht werden.