Gießen sucht Vorsteher des Ortsgerichts
Gießen (red). Die Stadt Gießen sucht für das Ortsgericht I eine Ortsgerichtsvorsteherin oder einen Ortsgerichtsvorsteher. Bewerber/innen müssen ihren Hauptwohnsitz in der Kernstadt Gießen, Kleinlinden, Wieseck oder Petersweiher haben. Ortsgerichte sind Hilfsbehörden der Justiz. Zu den Aufgaben dieses Ehrenamts gehören die Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften, die Erteilung von Sterbefallanzeigen, Sicherung des Nachlasses sowie Schätzungen von Immobilien.
Das Ortsgericht Gießen I hat montags und mittwochs vormittags Sprechzeiten, zu denen die Anwesenheit der Ortsgerichtsvorsteherin oder des Ortsgerichtsvorstehers erforderlich ist.
Die Mitglieder des Ortsgerichtes werden durch die Stadtverordnetenversammlung gewählt und anschließend vom Präsidenten des Amtsgerichts ernannt. Die Ernennung erfolgt auf zehn Jahre, bei über 65-Jährigen auf fünf Jahre. Wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt, als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin oder Notar bestellt ist, kann nicht als Ortsgerichtsmitglied ernannt werden - ebenso aktive Richter oder Beamte im Justizdienst.
Personen, die sich für das Ehrenamt interessieren, können sich bis zum 31. Januar beim Magistrat der Stadt Gießen, Rechtsamt, Berliner Platz oder per E-Mail an Rechtsamt@giessen.de bewerben. Telefonische Rückfragen können unter 0641/ 306-1451 geklärt werden.