Hilfe für Opfer von Straftaten

Wer von einer Straftat betroffen ist, für den kann dies einen gravierenden Einschnitt im Leben bedeuten. Diese Menschen benötigen Beratung und Begleitung und das bietet der Verein Gießener Hilfe.
Gießen. Plötzlich ist nichts mehr, wie es war: Für Opfer von Körperverletzung, Diebstahl, Wohnungseinbruch, Raub, Vergewaltigung, häuslicher Gewalt oder Stalking wirkt das Erlebte oft traumatisch. Als Folgen können Schlafstörungen, Schmerzen, Konzentrationsstörungen oder andere Probleme auftreten. Wer von einer solchen Straftat betroffen ist, für den kann dies einen gravierenden Einschnitt im Leben bedeuten. Diese Menschen benötigen Information, Beratung, Begleitung und dies alles bietet seit fast drei Jahrzehnten der Verein Gießener Hilfe. Dessen Beratungsstelle liegt in der Ostanlage 21 direkt neben Land- und Sozialgericht.
Gegründet wurde der Verein 1994 von Gießener Vereinen, Polizei, Justiz und Rechtsanwälten. Die Vereine bestanden bei der Gründung darauf, dass keine Geldauflage des Gerichtes an den Hilfeverein gezahlt werden darf.
Das ist in der Satzung verankert, damit den eigenen Vereinen von den Gerichten festgesetzte Strafgelder weiterhin ungeschmälert zufließen, der Hilfeverein diesbezüglich keine Konkurrenz darstellt. Deshalb muss nun aus dem Etat des Landes Hessen ein beträchtlicher Batzen als Zuschuss geleistet werden. Denn allein ein hessenweiter Förderverein und andere Geldgeber können den Etat des Gießener Hilfevereins nicht stemmen.
So freuten sich die Vereinsvorstände Peter Kreuter und Axel Gutmann sowie Dietmar Obst, Regina Grote-Keil und Almut Eisenberg, drei der sechs Teilzeitmitarbeiter im Hilfeverein, auf den Besuch des Hessischen Justizministers. Prof. Roman Poseck hatte es sich nicht nehmen lassen, am Tag seines 53. Geburtstags in die Stadt seines Jurastudiums zu fahren und dem Hilfeverein persönlich eine Zuwendung von 220 000 Euro zukommen zu lassen.
Poseck: »Wer Opfer von Gewalt und Straftaten wird, ist nicht allein. Opfer, Zeugen von Straftaten sowie mittelbar Betroffene und auch Angehörige von Geschädigten werden durch hierfür speziell geschulte Sozialarbeiter professionell beraten. Ihnen wird bei der Verarbeitung und Bewältigung der Tatfolgen geholfen.«
Das Beratungsangebot ist vertraulich und kostenlos. Arbeitsschwerpunkte sind die psychosoziale Prozessbegleitung und der Täter-Opfer-Ausgleich im Erwachsenenstrafrecht. Poseck: »Das Land Hessen hat die Opferberatungsstellen in den vergangenen Jahren mit steigenden Zuwendungsmitteln bedacht. So standen 2018 Zuwendungen in Höhe von 760 000 Euro zur Verfügung. Seit dem Haushaltsjahr 2020 werden den Vereinen jährlich 1,4 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die Gießener Hilfe erhält für dieses Jahr eine Zuwendung für die Durchführung der Opfer- und Zeugenhilfe von 175 000 Euro und für den Täter-Opfer-Ausgleich 45 000 Euro.
Der Opferschutz wird durch die Gießener Hilfe in dreifacher Weise realisiert. Neben der Unterstützung der Opfer von Straftaten im Rahmen der Opfer- und Zeugenberatung bietet die Gießener Hilfe die Begleitung von Zeugen an den Gießener Gerichten sowie den Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) im allgemeinen Strafrecht an.
Die Beratung besteht anfänglich oft in einer Krisenintervention, beinhaltet stabilisierende Begleitung und kann eine Unterstützung bei der Verarbeitung des Geschehenen umfassen. Unentbehrlich ist die Kenntnis über die Folgen einer Traumatisierung sowie die Besonderheiten im Umgang mit Traumatisierten. Diesbezüglich soll die Justiz künftig stärker sensibilisiert werden. Der TOA ist ein Instrument, um die außergerichtliche Wiedergutmachung zwischen Täter und Opfer zu erreichen. Es soll einerseits das Interesse des Opfers an einem sachgerechten Ausgleich seiner erlittenen Schäden angemessen berücksichtigt und befriedigt werden. Andererseits soll dem Täter seine ganz persönliche Verantwortung für die von ihm verursachten Schäden in besonderem Maße verdeutlicht werden.
Kontakt zur Beratungsstelle der Gießener Hilfe: Tel: 0641-972250 E-Mail: info@giessener-hilfe.de; Homepage:
www.giessener-hilfe.de