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Keine Chance für Schimmelbildung

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Nicht nur unschön, sondern auch gesundheitsgefährdend: Schimmel in der Wohnung. Richtig heizen und lüften kann dem vorbeugen. Symbolfoto: Catherine Waibel/dpa © Red

Der Mieterverein Gießen gibt Tipps für richtiges Heizen und Lüften, denn in Zeiten, wo Energiekosten gespart und Wohnungen oft kühl bleiben, häufen sich die Klagen über Schimmelbildung.

Gießen (red). Weniger heizen, um Energie zu sparen - das haben sich viele Mieter für diesen Winter vorgenommen. Aber wie weit darf die Sparsamkeit gehen? Beim Mieterverein häufen sich bereits die Klagen von Mietern über Wohnungsschimmel. Sind die Räume nämlich zu kalt, kann sich schnell Schimmel bilden. Gibt es gesetzliche Vorgaben, wie Mieter heizen und lüften müssen? »Das ist nicht einheitlich geregelt«, so der Vorsitzende des Gießener Mietervereins, Heimo Klemm.

Während die Regierung für Unternehmen in Büros 19 Grad als Höchstwert vorgeschrieben hat, können Mieter im Prinzip heizen, wie sie wollen. Sollten im Mietvertrag Mindesttemperaturen vorgeschrieben sein, die der Mieter einhalten muss, wären sie unwirksam. »Für diesen Winter wurden solche vertraglichen Klauseln ausgesetzt«, erklärt der Mieterverein. »Aber das entbindet Mieter nicht von der Sorgfaltspflicht für ihre Wohnungen. Sie müssen angemessen heizen und lüften, damit keine Schäden an der Wohnung entstehen«, so Klemm. Der Mieterverein gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen:

Muss der Vermieter Mindesttemperaturen ermöglichen?

Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes muss der Vermieter während der Heizperiode, in der Regel vom 1. Oktober bis 30. April, die zentrale Heizungsanlage so einstellen, dass eine Mindesttemperatur in der Wohnung zwischen 20 und 22 Grad Celsius erreicht werden kann. »Aber ob der Mieter diese Temperaturen dann auch abruft, ist seine Sache«, so Klemm.

Welche Zimmertemperaturen sind in Ordnung?

Dafür gebe es keine allgemeingültige Zahl. Mieter müssten ein ausgewogenes Verhältnis zwischen heizen und lüften finden. Und das hänge maßgeblich von den baulichen Verhältnissen und dem Verhalten der Bewohner ab. »Man kann nicht in allen Fällen pauschal sagen: Zimmertemperatur 19 Grad und zweimal täglich lüften schützt vor Schimmel. Aber bei 16 Grad und darunter wird es wirklich schimmelkritisch. Hilfreich ist ein Hygrothermometer aus dem Baumarkt, um Temperatur und Luftfeuchtigkeit zu kontrollieren. Bei Luftfeuchtigkeit dauerhaft über 70 Prozent ist Alarm angesagt.«

Was können Mieter tun, um Schimmel zu vermeiden?

Vor allem muss die Feuchtigkeit immer schnell aus der Wohnung. Nach dem Duschen und nach dem Kochen sollte gründlich gelüftet werden. Auch Menschen verursachen durchs Atmen und Bewegen Feuchtigkeit. »Je mehr Menschen sich in den Räumen befinden, desto öfter muss gelüftet werden«, laute die Empfehlung. Wer ein Aquarium hat oder viele Pflanzen, muss ebenfalls öfter die Fenster öffnen. Die Heizungsluft sollte sich gut im Zimmer verteilen können, damit sich keine kalten Stellen an den Wänden bilden, die eine Schimmelbildung fördern. Möbel dürfen nicht zu dicht an der Wand stehen und das Sofa nicht direkt vor der Heizung. Es muss die Luft hinter den Möbelstücken zirkulieren können.

Was tun, wenn Schimmelflecken zu sehen sind?

Dann sollte man nicht auf eigene Faust etwas unternehmen, sondern muss dem Vermieter Bescheid geben. Dazu sind Mieter verpflichtet.

Muss der Mieter nachweisen, dass nicht sein falsches Heizverhalten zum Schimmel führte?

»Zunächst ist der Vermieter in der Pflicht«, betont Heimo Klemm. »Er muss sich bei jedem Schimmelbefall zunächst komplett entlasten. Das bedeutet, er muss nachweisen, dass nicht etwa bauliche Mängel zum Schaden geführt haben.« Erst wenn das geschehen ist, landet der Ball beim Mieter. »Meist wird er dann verpflichtet, ein Protokoll über sein Heiz- und Lüftungsverhalten zu erstellen«. Das bedeutet, er misst regelmäßig Temperatur und Feuchtigkeit in der Wohnung und notiert, wann und wie lange die Fenster geöffnet werden.

Wer muss für die Renovierung und Schimmelbeseitigung aufkommen, wenn die Ursache des Schimmelbefalls nicht eindeutig beim Mieter liegt?

»Das kommt gar nicht so selten vor«, heißt es beim Mieterverein. Besonders in diesem Winter, wenn die Mieter die Zimmertemperaturen drosseln, könne es passieren, dass Schimmel von einem Zusammenspiel von Heizverhalten und baulichen Gegebenheiten entsteht. Die Gebäude seien ja beim Bau für bestimmte Zimmertemperaturen ausgelegt worden. Wenn jetzt längere Zeit weniger geheizt werde, kommen vielleicht Wärme- oder Kältebrücken zutage, die bisher unbemerkt blieben. »Wird die Ursache nicht eindeutig erkannt, muss der Vermieter für die Kosten aufkommen. Der Mieter kann dann sogar die Miete mindern, bis der Schimmelbefall beseitigt ist.«

Und wenn der Mieter eindeutig schuld ist?

»Dann muss er die Rechnung für die Beseitigung des Schadens übernehmen. Es empfiehlt sich deshalb, die Heizung in diesem Winter lieber nicht zu stark zu drosseln, um später keinen Ärger zu bekommen, der sehr teuer werden kann. Dann hat man am Ende gar nichts gewonnen«, so Klemm.

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