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»Kleiner Streit« mit Messereinsatz?

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Dritter Verhandlungstag am Landgericht Gießen: Der Angeklagte soll Bewohner einer »Drogenwohnung« mit einer Stichwaffe bedroht und weiteren Zeugen verletzt haben.

Gießen. Wegen gefährlicher Körperverletzung und schweren Raubes muss sich ein 38-Jähriger vor der neunten Großen Strafkammer des Landgerichts unter Vorsitz von Dr. Klaus Bergmann verantworten. Am 25. Oktober 2021 soll der mehrfache Familienvater die Mieterin einer Wohnung bei einem Gerangel ins Gesicht getreten haben, so dass sie Prellungen erlitt und einen Schneidezahn verlor. Am dritten Verhandlungstag ging es um den zweiten Tatkomplex.

Nach eigenen Aussagen kämpft der Angeklagte seit Jahren gegen den »Drogensumpf« in dem polizeibekannten Hochhaus. Das Pärchen im achten Stock störe den Hausfrieden durch Drogenkonsum und Dealertätigkeiten.

Bei dem zweiten Vorfall am 9. Mai 2022 soll er den Mitbewohner der Mieterin mit einem Messer bedroht und Geld von ihm verlangt haben. Einen weiteren Zeugen soll er mit der Waffe schließlich an der Hand verletzt haben. Der Angeklagte hatte am ersten Verhandlungstag bestritten, ein Messer bei sich gehabt zu habe. Er habe auch kein Geld gefordert. Ein Messer sei nicht gefunden worden.

Die Zeugen stellten den Vorfall anders da. »Er war betrunken und hat mit einem Messer herumgefuchtelt«, schilderte die 31-jährige Mieterin. Er habe Geld von ihrem Lebensgefährten gewollt - nicht zum ersten Mal. Auch ihr Lebensgefährte bestätigte dies. Der Angeklagte habe ihm das Messer an den Hals gedrückt. Er habe mehrere Tage einen sichtbaren roten Striemen davongetragen. Angst habe er allerdings nicht gehabt. »Er unterschätzt Gefahren«, erklärte seine Lebensgefährtin, die zudem meinte, dass ihr Freund dem Angeklagten kein Geld gegeben habe. Dieser hatte in seiner Aussage von zehn Euro gesprochen, die er dem 38-Jährigen ausgehändigt habe.

Der in den Zwischenfall zufällig involvierte Zeuge, ein 39-jähriger Gießener, berichtete, von dem ihm bekannten Angeklagten mit dem Messer - einem Anglermesser - an der Hand verletzt worden zu sein. »Ich kam zum Kiffen vorbei. Das mache ich nicht zu Hause«, gab der Mann an. So habe er den »kleinen Streit« mitbekommen und gesehen, dass der Angeklagte dem Bewohner ein Messer an die Kehle gedrückt habe. »Ein Messer am Hals ist schon bedrohlich«, meinte der Zeuge. Er habe deeskalieren wollen und den betrunkenen Mann nach draußen geführt. Dort habe ihn der Angeklagte plötzlich getreten, mit dem Messer nach ihm gestoßen und dabei die Hand verletzt.

Die Verhandlung wird fortgesetzt.

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