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Lebenslänglich für zwei Täter

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Das Urteil ist gefällt. Archivfoto: Mosel © Red

Zwei der drei Angeklagten müssen für den Mord in der Hindemith-Straße lebenslang hinter Gitter.

Gießen . Mit gesenktem Haupt und regungslos nahmen die drei Angeklagten das Urteil des Schwurgerichts am Gießener Landgericht zur Kenntnis: Zwei der Männer, 39 und 43 Jahre alt, erhalten die Höchststrafe - lebenslänglich. Die Schwurgerichtskammer unter Vorsitz von Richterin Regine Enders-Kunze sah es als erwiesen an, dass die beiden Männer am 28. Februar in der Hindemithstraße zwei polizeibekannte Drogendealer überfallen haben. Einer überlebte schwerverletzt, ein zweiter, ein 56 Jahre alter Mann, erlag seinen Verletzungen, nachdem er nach massiver Gewalteinwirkung auf Kopf und Oberkörper gefesselt und geknebelt worden war. Der dritte 44-jährige Angeklagte, der während der Taten im »Fluchtwagen« gewartet hatte, wurde wegen Beihilfe zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt.

»Sie haben binnen weniger Minuten einen Menschen zu Tode geschlagen und getreten für 15 Gramm Heroin«, sagte Enders-Kunze zu den beiden Angeklagten. Für eine solche Tat sehe der Gesetzgeber nur eine Strafe vor und die heiße »lebenslänglich«. Dass die Tat, die Drogendealer zu überfallen, geplant gewesen sei, daran hatte die Kammer keinen Zweifel. Ein »normaler Drogenkauf« habe dem Auftauchen der Angeklagten in der Hindemithstraße nicht zugrunde gelegen, wie es einer der Männer behauptet habe. Die Angeklagten hätten kein Geld für Drogen gehabt und zunächst sogar vorgehabt, einen Kiosk zu überfallen, so Enders-Kunze in ihrer Begründung. Zeugenaussagen und die Beweisaufnahme hätten dies bestätigt, stellte die Richterin fest.

Oberkörper total zertrümmert

Dass die beiden Haupttäter schließlich gemeinsam vor der Tür des späteren Opfers auftauchten, während der dritte im Auto gewartet habe, lasse auch auf einen geplante Überfall schließen. Die beiden Hauptangeklagten hätten bei dem Geschehen den Oberkörper des späteren Opfers mit bloßen Händen und Tritten komplett zertrümmert und auch dessen Kehlkopf gebrochen. Dem zweiten Opfer hätten sie ebenfalls schwerste Verletzungen zugefügt.

Tötungsvorsatz während Tat gefasst

Hier sei ein wichtiges Indiz die noch Tage nach der Tat geschwollenen Hände der beiden Männer. »Ihre Erinnerungen, die Sie entlasten sollten, waren perfekt, Erinnerungen an die Gewalttaten und die Fesselung gar nicht vorhanden - das ist völlig lebensfremd«, so Enders-Kunze. Das seien alles Einlassungen zur Verteidigung gewesen, sonst nichts. Die Schwurgerichtskammer sah das Mordmerkmal des Tötungsvorsatzes bestätigt. »Der Tötungsvorsatz war bei Ihnen vielleicht noch nicht auf dem Weg zu dem späteren Opfer vorhanden«, erläuterte Enders-Kunze. Ein Tötungsvorsatz könne allerdings auch während der Tat gebildet werden. »Sie haben während der massiven Schläge, der extremen Gewalt auf Kopf und Oberkörper, den Tod des Mannes billigend in Kauf genommen«, so die vorsitzende Richterin. Weiterhin hätten die Täter aus Habgier gehandelt. »Um jeden Preis wollten Sie das Heroin, auch um den Preis eines Menschenlebens.« Die beiden Männer seien geplant vorgegangen, hätten nach dem Gewaltexzess die Wohnung durchsucht und das Heroin, eine geringe Summe Bargeld und Waffen mitgenommen. Beide Haupttäter seien voll schuldfähig. Die Kammer befürworte aber die Unterbringung der Angeklagten im Maßregelvollzug, um eine Behandlung gegen ihre Heroinsucht zu unterstützen.

Dem dritten Angeklagten, der während des Tatgeschehens im Auto gewartet hatte, könne keine Tötungsabsicht unterstellt werden. Allerdings habe er sich der Beihilfe zum Raub, der gefährlichen Körperverletzung in zwei Fällen und der Beihilfe zur Beschaffung von Betäubungsmitteln schuldig gemacht. Dafür erhielt er die schon erwähnte Freiheitsstrafe in Höhe von zwei Jahren und sechs Monaten. Der Maßregelvollzug komme für den dritten Angeklagten nicht in Betracht.

Gegen das Urteil können binnen einer Woche Rechtsmittel eingelegt werden.

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