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Mehrere Verstöße in zwei kontrollierten Gaststätten

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Gießen (red). Bei der Überprüfung zweier Gaststätten in der Gießener Innenstadt haben Angehörige der Kontrollgruppe Gießen, der Bereitschaftspolizei Lich, des Arbeitsschutzes beim Regierungspräsidium Gießen und des Ordnungsamts Gießen gleich mehrere Verstöße festgestellt - und bekamen mitunter skurrile Erklärungen zu hören.

In der ersten Gaststätte ergab sich laut einer Mitteilung der Polizei der Verdacht des unerlaubten Glücksspiels, weshalb die Beamten eine entsprechende Anzeige fertigten und einen Sport-Wettterminal sicherstellten. Bei der Frage zum Küchenbetrieb habe sich der Inhaber ausweichend geäußert und zunächst behauptet, dass die Küche verschlossen sei und er nun keinen Zutritt ermöglichen könne. »Großes Ermittlergeschick war zur Lösung des Problems jedoch nicht von Nöten: Durch das Ausprobieren mehrerer in der Gaststätte befindlicher Schlüssel öffneten die Kontrolleure ohne Schwierigkeiten die Tür. Zum Vorschein kam der mutmaßliche Grund des Vertuschungsversuchs: drei illegale, betriebsbereite Spielautomaten«, heißt es weiter. Getränke, Süßigkeiten und Aschenbecher hätten das »zum Verweilen einladende Ambiente abgerundet«. Auch diese Automaten seien konfisziert worden. Es folgten noch mehrere Ordnungswidrigkeitsanzeigen. Der Inhaber müsse außerdem mit einer kostenpflichtigen Auflagenverfügung rechnen.

Bei der zweiten Kontrolle löste bereits beim Betreten der Lokalität der Kohlenmonoxid-Warner eines Beamten Alarm aus, sodass aufgrund kritischer Luftwerte erst einmal gelüftet werden musste. Auslöser dürfte das Anzünden von Kohlen für Shishas in Verbindung mit der ausgeschalteten Lüftungsanlage gewesen sein. Das anwesende Personal habe versichert, die Lüftungsanlage richtig bedienen zu können. Es sei aber auch der fragwürdige Nutzen erkannt worden, mit Hilfe der Lüftung die Kohle schneller anzuglühen. Konsequenz waren Anzeigen wegen Verstöße gegen den Arbeitsschutz. Hinsichtlich der Tabakausgabe hätten sich ferner Hinweise auf eine mögliche Steuerhinterziehung ergeben; ein entsprechendes Verfahren wurde eingeleitet. Mehrere andere Mängel führten ebenfalls zu Ordnungswidrigkeitsanzeigen.

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