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Neue Verordnung macht Ausbildung attraktiver

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Wiesbaden (red). Was bis jetzt seit 2016 nur ein Modellversuch war, ist künftig eine generelle Option. Möglich wird dies durch eine neue Verordnung, die besonders beruflich Qualifizierten die Möglichkeit für ein Studium eröffnet: Voraussetzung hierfür ist ein mittlerer Schulabschluss (Realschule) und ein qualifizierter Abschluss einer mindestens dreijährigen anerkannten Ausbildung mit einer Abschlussnote von 2,5 oder besser.

Die Präsidentin der Arbeitsgemeinschaft der Hessischen Handwerkskammern, Susanne Haus, begrüßte grundsätzlich diesen Schritt des Landes. Ungeachtet dieser Möglichkeit ist für Haus aber im Sinne einer echten Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung eine duale handwerkliche Ausbildung genauso viel Wert wie ein Studium.

Die Handwerkspräsidentin wies darauf hin, dass junge Menschen mit einer Ausbildung sich die dreijährige gymnasiale Oberstufe sparen könnten, eine ordentliche Ausbildungsvergütung erhalten und bereits in jungen Jahren Rentenansprüche erwerben. Mit dem Gesellenbrief in der Tasche stünden ihnen dann alle Wege offen, entweder über eine qualifizierte Gesellentätigkeit beziehungsweise mit dem Erwerb des Meisterbriefs die Möglichkeit, einen Handwerksbetrieb zu leiten oder ein Studium zu beginnen.

Haus erhofft sich durch diesen erweiterten Hochschulzugang eine weitere Steigerung der Attraktivität einer Ausbildung im Handwerk.

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