Personalräte für Hilfskräfte gefordert
Gießen (red). Die Landes-ASten-Konferenz, die GEW-Studis und die Juso-Hochschulgruppen übten Kritik an dem von Innenminister Beuth eingebrachten Gesetzesentwurf zur Novellierung des hessischen Personalvertretungsgesetzes.
Bei der Anhörung im Landtag am 2. Februar sprachen sie sich gemeinsam mit den Personalräten der Hochschulen und den Gewerkschaften für eine Aufnahme der studentischen Hilfskräfte in die Personalvertretung aus. Bisher sind studentische Hilfskräfte von jeglicher Form der personalrechtlichen Mitbestimmung und Teilhabe ausgeschlossen.
Der von Beuth bereits im November eingebrachte Gesetzesentwurf zum Hessischen Personalvertretungsgesetz stieß bei Studierendenvertretungen, der Gewerkschaftsjugend und den Juso-Hochschulgruppen auf Ablehnung. »Allein in Hessen sind über 14 000 studentische Hilfskräfte an Hochschulen beschäftigt und stellen somit eine der größten Beschäftigtengruppen. Trotzdem werden sie von der Vertretung durch Personalräte explizit ausgeschlossen«, betont Tobias Hoffmann von der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW). Eine aktuelle Studie hat belegt, dass etwa 40 Prozent der Hilfskräfte jeden Monat unbezahlte Überstunden leisten und Krankentage zumeist nacharbeiten. »Ohne personalrechtliche Vertretung haben Studierende Angst, ihre eigenen Rechte einzufordern«, fügt Hoffmann hinzu.
Bislang wurde es den Studierendenvertretungen überlassen, sich um die Belange von Hilfskräften zu kümmern. »Dabei verfügen die ASten weder über das personalvertretungsrechtliche Instrumentarium noch haben sie die Kapazitäten, Hilfskräfte gegenüber den Hochschulen zu vertreten. Einer effektiven Interessenvertretung können wir schlicht nicht gerecht werden«, stellt Henning Tauche vom freien Zusammenschluss der hessischen Studierendenvertretungen fest.