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Schöffen für Amtszeit von 2024 bis 2028 gesucht

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Gießen (red). Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden auch in Gießen Personen, die an Amtsgericht und Landgericht als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in allgemeinen Strafsachen und als Jugendschöffen teilnehmen.

Die Stadtverordnetenversammlung schlägt dem Wahlausschuss beim Amtsgericht doppelt so viele Kandidaten vor wie benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen werden dann die Haupt- und Hilfsschöffen ausgewählt.

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen in Gießen wohnen, sie sollen am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden, informiert die Stadt in einer Pressemitteilung.

Menschenkenntnis

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen und das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Jugendschöffen sollten zudem Erziehungsverantwortung oder Erfahrung aus der Jugendarbeit mitbringen. Denn ehrenamtliche Richter müssen Beweise würdigen, das heißt, die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen so ereignet hat oder nicht aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. »Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - gesundheitliche Eignung«, heißt es weiter.

Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen bewahrt werden, »etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist.«

Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. »Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage gegen die öffentliche Meinung nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.«

Dialogfähig und nicht besserwisserisch

In der Beratung mit den Berufsrichtern sollten Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können ohne besserwisserisch zu sein und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich entsprechend verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.

Interessenten können sich bis zum 14. April bewerben:

in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) beim Magistrat der Stadt Gießen, Rechtsamt, Berliner Platz 1, 35390 Gießen (Telefon: 0641/306-1451; E-Mail Rechtsamt@giessen.de);

für das Amt eines Jugendschöffen beim Magistrat der Stadt Gießen, Jugendamt, Ostanlage 29, 35390 Gießen (Telefon: 0641/306-1377; E-Mail Jugendamt@giessen.de).

Formulare können von der Internetseite www.giessen.de/formulare - Suchbegriff »Schöffe« - heruntergeladen werden. Eine Zusendung des Formulars ist ebenfalls möglich. Hierzu müssen sich interessierte Personen telefonisch oder per E-Mail mit der zuständigen Stelle in Verbindung setzen.

Weitere Infos gibt es auch unter www.schoeffenwahl.de.

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