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Schwanenteich: Bürgerentscheid soll entfallen

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Von: Rüdiger Schäfer

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Still und starr: Der Schwanenteich ist zurzeit teils zugefroren. Foto: Schäfer © Schäfer

Der aktuelle Bestand an Bäumen und Sträuchen an beiden Seiten des Dammweges soll erhalten bleiben. Das geht aus der Beschlussvorlage des Magistrats der Stadt Gießen hervor.

Gießen (rsa). Die Katze ist aus dem Sack: Für die morgige Stadtverordnetenversammlung beantragt der Magistrat, am Uferweg des Schwanenteiches »notwendige Reparaturen [...] so durchzuführen, dass der aktuelle Bestand von Bäumen und Sträuchern an beiden Seiten des Uferweges und somit die derzeitige Gestalt und der Charakter des Schwanenteiches erhalten bleiben«. Das geht aus der von Oberbürgermeister Frank-Tilo Becher sowie der zuständigen Dezernentin Gerda Weigel-Greilich unterzeichneten Beschlussvorlage hervor, die am Dienstag auf der Internetseite der Stadt veröffentlicht worden ist.

Außerdem darf dieser Beschluss - sofern die Parlamentarier zustimmen - bis zum 15. Dezember 2025 nicht geändert werden. »Damit entfällt gemäß § 8b Abs. 4 Satz 3 HGO ( Hessische Gemeindeordnung, Anm. d. Red. ) der Bürgerentscheid in dieser Angelegenheit«, heißt es weiter.

Die Stadtverordneten hatten am 6. Oktober mehrheitlich die »Umsetzung des Pilotprojekts Bitterling« beschlossen. Gegen Ziffer 1, die Entscheidung zur »Sanierung des Dammwegs«, richtete sich danach ein sogenanntes »kassatorisches« Bürgerbegehren. Dazu mussten innerhalb von acht Wochen fünf Prozent der Wahlberechtigten in Gießen unterschreiben. Das Quorum war bis zum Fristende am 1. Dezember nicht nur erreicht (3213 gültige Unterschriften), sondern sogar überschritten worden (4917).

In der Begründung des aktuellen Antrages wird darauf verwiesen, dass der Magistrat während der Sammelphase des Bürgerbegehrens habe prüfen lassen, »ob die Umsetzung (Bestandserhaltung von Bäumen und Sträuchern auf beiden Seiten) im Rahmen einer grundhaften Sanierung des Dammwegs möglich sei«. Das beauftragte Ingenieurbüro Floecksmühle habe sieben Entwurfsvarianten geprüft, darunter drei Varianten des Ingenieurs Horst Dreier, auf dessen Ausführungen sich die Bürgerinitiative »Rettet die Bäume am Schwanenteich« stützt. Das Ergebnis habe laut Magistrat gelautet: Bei allen Varianten, die im Haupt- und Finanzausschuss Anfang des Monats vorgestellt worden waren, »könnten Bäume und Sträucher auf der dem Schwanenteich zugewandten Seite nicht oder nur zu einem geringen Teil erhalten bleiben«.

Das Bürgerbegehren nachträglich zu ändern, sei - abgesehen von der »Bereinigung von Unstimmigkeiten im Wortlaut der Fragestellung« - nicht zulässig. »Möglich sind allein redaktionelle Änderungen, die den sachlichen Gehalt der Fragestellung nicht enger oder weiter fassen oder gar gänzlich verändern.« Ein »Aushandeln«, welche Variante tolerabel sein könnte, komme nicht in Frage, »da wie dargelegt bei keiner der bekannten Varianten der aktuelle Bestand an Bäumen und Sträuchern erhalten bleiben kann«. Insofern könnten nur notwendige Reparaturen respektive Ausbesserungen realisiert werden. Unberührt von dem Beschluss bleibe die Entnahme einzelner Gehölze, wenn dies zum Beispiel aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich werden sollte.

»Wir haben erreicht, was wir wollten«, reagierte Diplom-Biologe Dietmar Jürgens »erfreut, dass die Stadt das Bürgerbegehren vollumfänglich erfüllen will«. Darüber hinaus wünsche sich die BI ein mittel- und langfristiges Konzept für den gesamten Bereich des Schwanenteichareals.

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