Schwanenteich: Was sagt der Denkmalschutz?
Gießen (ib). Die Bürgerinitiative »Rettet die Bäume am Schwanenteich« (BI) gibt den Kampf um den Erhalt aller Bäume auf dem undicht gewordenen Damm nicht auf.
In einem offenen Brief an den Denkmalbeirat der Stadt bittet das Gremium, sich umgehend mit dem im Oktober vom Stadtparlament beschlossenen Sanierungskonzept des Uferweges (auch Dammweg genannt) zu befassen und sich mit dem Standpunkt und Anliegen der BI auseinanderzusetzen.
Nach der Gießener Denkmaltopographie stehe nämlich nicht nur »die mit Kastanien (Wechsel zwischen rot- und weißblühenden Bäumen) bepflanzte Allee« sondern auch »der von alten Bäumen und Sträuchern umgebene, circa 640 Meter lange, nur 50 bis 60 Meter breite Schwanenteich« unter Denkmalschutz.
Diese Festlegung stehe im krassen Widerspruch zu dem Sanierungskonzept, das vom Stadtparlament beschlossen worden sei. Denn nach diesem Beschluss solle der Bewuchs von Bäumen und Sträuchern auf der Seite des Uferweges zum Teich hin vollständig entfernt und auch nach der Sanierung nicht wieder ermöglicht werden.
Begründungen für die Nicht-Beachtung des Denkmalschutzes in der Art, dass dies technisch nicht anders möglich sei, hält man seitens der BI für vorgeschoben. »Es gibt Sanierungskonzepte, die schonender mit dem zu schützenden Bewuchs umgehen oder ihn sogar erhalten. Das zeigt das Gutachten der vom Magistrat beauftragten Firma ETN.«
Deshalb halte man es für dringend erforderlich, dass dem Denkmalbeirat Alternativen zur Prüfung vorgelegt werden, auf jeden Fall aber das Sanierungskonzept von Horst Dreier.
Ein weiteres Anliegen der BI sei es, mehr Transparenz in diesem Entscheidungsprozess zu erreichen. Deswegen habe man den Weg eines offenen Briefes gewählt. Und deshalb bitte man den Denkmalbeirat, das Ergebnis seiner Prüfung in einer begründeten Stellungnahme zu veröffentlichen.
Pikanterweise hatte bereits Stadträtin Gerda Weigel-Greilich den Denkmalschutz bemüht - allerdings um eine Abholzung der Dammbäume zu rechtfertigen. Mögliche Sanierungskonzepte, bei denen diese Bäume erhalten werden könnten, würden die Fläche des Schwanensees reduzieren, hatte Weigel-Greilich damals erklärt. Das aber verbiete der Denkmalschutz.
Was aber macht den Schwanenteich für das hessische Landesamt für Denkmalpflege so erhaltenswert? Angelegt wurde er 1935 zusammen mit der Eichgärtenallee, die bis 1945 Schlageterstraße oder Schlageteranlage hieß. Zusammen mit dem kleinen Skagerrakplatz und dem 1937 geplanten, aber nicht ausgeführten Sportfeld, für das ein riesiger Aufmarschplatz und diverse Sporteinrichtungen vorgesehen waren, sollte »eine im Sinne des Nationalsozialismus geprägte, neue Stadtlandschaft« entstehen. Und das macht sie für das Landesamt als »städtebauliche Leistung der 1930er Jahre schützenswert«.
In der Beschreibung dieses »Kulturguts« auf der Homepage des Landesamtes werden aber nicht nur der See, sondern explizit auch die ihn umgebenden »alten Bäume und Sträucher« erwähnt.