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Split, Sand und Spindelgranulat

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Gießen (red). Schneefall und Eislagen führen dazu, dass Wohnungseigentümer und Mieter wieder zu Streusalz greifen - obwohl das für die Umwelt sehr schädlich und nach der Satzung der Stadt Gießen und etlicher anderer Gemeinden unzulässig ist. Jährlich landen etwa 1,5 Mio Tonnen Streusalz auf deutschen Straßen und Gehwegen, in harten Wintern bis zu vier Millionen Tonnen, informiert der Mieterverein Gießen.

Die Reinigungssatzung der Stadt Gießen schreibt in § 15 Abs. 4 vor, dass »als Streumaterial Sand, Splitt und ähnliches abstumpfendes Material zu verwenden sind. Asche darf zum Bestreuen nicht verwendet werden. Auf versiegelten Flächen dürfen auftauende Stoffe (Salz) in geringer Menge nur an besonderen Gefahrenstellen (Treppen, Gehwege mit starkem Gefälle, usw.) und zur Beseitigung von Glatteis oder festgetretenen Schneerückständen verwendet werden. In Paragraf 18 der Satzung ist auch eine Sanktion vorgesehen: »Vorsätzliche und fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften dieser Satzung können mit einer Geldbuße bis zu 1000 Euro geahndet werden.«

Der Mieterverein erklärt die Umweltschädlichkeit und weist auf Alternativen hin:

Werden Straßen und Wege mit Salz gestreut, läuft bei beginnender Schmelze das salzige Schmelzwasser in die Kanalisation. Dann durchläuft es die Kläranlage und landet in umliegenden Gewässern. Dort reichert es sich an und es entstehen schwere, salzige Wasserschichten. Diese unterbrechen die natürliche Wasserzirkulation und mindern den Sauerstoffgehalt des Wassers erheblich: Diese Gewässer können keinen Lebensraum mehr für Pflanzen und Tiere bieten. Schäden entstehen zum einen durch den direkten Kontakt des salzhaltigen Schmelzwassers mit Pflanzen, der zu Verätzungen der Blätter führen kann. Wesentlich schwerwiegender sind aber die Langzeitfolgen: Das Salz setzt sich im Boden ab, greift die Wurzeln der umliegenden Pflanzen an und behindert so dauerhaft deren Wasseraufnahme und Nährstoffversorgung. Außerdem führt Streusalz zu Entzündungen an den Pfoten von Tieren, die damit in Kontakt kommen. Besonders betroffen sind Hunde und freilaufende Katzen.

Wer Eigentümer oder Mieter eines Hauses ist, muss bei Schneefall in der Regel selbst den Gehweg räumen. Umweltfreundlich kann dies laut Mieterverein so gehen:

• Zunächst sollte man den Weg mit einer Schneeschaufel räumen. Nicht zu lange damit warten, sonst ist der Schnee bereits so festgetreten, dass er sich nicht mehr so leicht entfernen lässt.

• Um die geräumte Fläche trittsicher zu machen, kann man »abstumpfende Streumittel« verwenden. Dazu gehören Granulate, Sand und organische Streumittel.

• Granulate wie Kies und Splitt haben den Vorteil, dass sie recht groß und schwer sind und im Vergleich zu Sand deshalb witterungsresistenter. Jeder kann sie zum Ende der kalten Jahreszeit zusammenkehren und wiederverwenden.

• Zu den organischen Streumitteln zählt etwa das Maisspindelgranulat, ein Abfallprodukt bei der Verarbeitung von Maiskolben. Es hat den gleichen abstumpfenden Effekt wie mineralisches Granulat, muss aber anschließend nicht eingesammelt werden. Da es biologisch abbaubar ist, kann man es wie Dünger ins Grüne kehren.

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