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Stadt richtet Bewohnerparkzone in Roonstraße ein

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Mit den neuen Maßnahmen soll auch der Parksuchverkehr in der Roonstraße reduziert werden. Foto: Schäfer © Schäfer

Gießen (red). In der Roonstraße sowie angrenzenden Straßen wird zum Jahreswechsel eine Bewohnerparkzone (Zone VI) eingerichtet, die sich zwischen Ludwigstraße/Bismarckstraße und Grünberger Straße/Wolfstraße erstreckt. Damit sollen in dem Viertel »gleich mehrere Verbesserungen herbeigeführt werden«, teilt Bürgermeister Alexander Wright in einer Presseerklärung mit.

So werde auch das Gehwegparken beendet - mit dem Ergebnis, »dass die Gehwege breiter werden und sich Menschen, die zu Fuß unterwegs sind, besser begegnen können«. Auch das Laufen mit Kinderwagen oder Rollator werde dadurch erleichtert, Pärchen oder Familien mit Kindern könnten ebenfalls ungehindert nebeneinander gehen.

Zudem erhofft sich die Stadt, einerseits den Parksuchverkehr und andererseits den Parkdruck für die Anwohnerinnen und Anwohner zu reduzieren. Und schließlich werde durch die Neuordnung der Parkplätze mehr Raum für Radverkehr geschaffen. »Gerade die Roonstraße wird derzeit schon entlang der Achse zur Wieseck viel vom Radverkehr genutzt. Dort schaffen wir mehr Platz, auch zur Begegnung bei Gegenverkehr«, fasst Alexander Wright zusammen.

Im Rahmen der Maßnahme soll die Verbindung zwischen Roonstraße und dem Parkplatz an der Wieseck per Poller gesperrt werden, um die immer wieder aufkommenden Konflikte zwischen ein- und ausfahrenden Fahrzeugen zu vermeiden. Dies trage gleichzeitig dazu bei, für den Radverkehr die Sicherheit zu erhöhen und den häufig kritisierten Durchgangsverkehr zu verringern.

Im genannten Bereich werden Parkflächen durch Parkscheinautomaten und Bewohnerparkplätze bewirtschaftet. Ein Bewohnerparkausweis ist zu den derzeit gültigen Gebühren von 30 Euro (reines Bewohnerparken) oder 100 Euro (Bewohnerparken und Parkschein-/Parkscheibenregelung) erhältlich. Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Hauptwohnsitz innerhalb der Bewohnerparkzone;

Das Fahrzeug ist auf den/die Antragsteller/-in zugelassen oder ist zur dauerhaften Nutzung vom Halter übertragen (mit schriftlicher Erklärung des Halters).

Das Ordnungsamt wird entsprechende Informationsschreiben per Post verteilen. Der Bewohnerparkausweis kann nach Einrichtung der Bewohnerparkzone online beantragt werden: auf der Internetseite der Stadt Gießen (www.giessen.de) in der Rubrik »Rathaus - Verwaltung von A-Z« und dort mit dem Suchbegriff »Bewohnerparken«. An dieser Stelle können auch sämtliche Informationen für das Antragsverfahren nachgelesen werden.

In der neuen Bewohnerparkzone wird das Ordnungsamt in der Anfangszeit lediglich sogenannte Hinweise über das Falschparken verteilen. Diese begründeten kein Verwarnungsgeldverfahren, so Wright. Nach einer Eingewöhnungszeit von circa zwei Wochen würden dann allerdings Verwarnungsgeldverfahren eingeleitet, mit denen auch das bisher geduldete Gehwegparken sanktioniert werde.

Bürgermeister Alexander Wright lädt alle interessierten Bürgerinnen und Bürger zu einem gemeinsamen Spaziergang durch die neue Bewohnerparkzone ein. Dieser soll am 13. Januar 2023 um 17 Uhr auf dem Parkplatz an der Wieseck starten.

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