Tempo 30 erfolgreich auf den Weg gebracht

Nach einer längeren Diskussion ging der Wunsch aus Wieseck, den Norbert Kress vortrug, umgehend »aus Lärmschutzgründen« auch in der Gießener Straße Tempo 30 anzuordnen, erfolgreich auf den Weg.
Gießen (kg). Ausschließlich Anträge der BUF lagen dem Wiesecker Ortsbeirat in seiner jüngsten Sitzung vor. Nach einer längeren Diskussion ging der Wunsch aus Wieseck, den Norbert Kress vortrug, umgehend »aus Lärmschutzgründen« auch in der Gießener Straße Tempo 30 anzuordnen, erfolgreich auf den Weg.
Nach dem »Lärm Viewer«, der im Internet einzusehen ist, liegt der Lärmpegel in der Straße zwischen 70 und 75 dB, begründete die BUF ihren Vorstoß. Weiterhin wünscht sich die Fraktion in allen Wiesecker Straßen Tempo 30 und bedauert, auf diesem »formalistischen Weg« Tempo 30 für die Gießener Straße einfordern zu müssen. Die CDU wollte ein Vertagen der Beratung erreichen, scheiterte aber damit. BUF und SPD stimmten dem Papier zur, der FDP-Vertreter war dagegen. CDU und FW enthielten sich.
Eine farbliche Markierung auf der Fahrbahn mit eingefärbtem Polymerasphalt zwischen Martha-Mendel-Weg/Philosophenstraße und Philosophenstraße forderte die BUF. Zusätzlich könnte dieser Bereich mit Fahrbahnschwellen geschützt und abgeteilt oder entsprechend angehoben werden. Auch hier ergab sich eine längere Diskussion, BUF-Vertreter Norbert Kress sprach davon, die Forderung sei »zerredet« worden. BUF und SPD sprachen sich dafür aus, CDU und FW stimmten dagegen, sodass Stimmengleichheit zur Ablehnung führte. Die FDP enthielt sich. Die Verwaltung führe derzeit verstärkt Verkehrserhebungen in Wohngebieten durch, teilte Bürgermeister Alexander Wright schriftlich zum Antrag vom Februar zur Überwachung diverser Tempo-30-Zonen im Stadtteil mit. Die vom Ortsbeirat aufgezählten Standorte würden im Laufe der nächsten Monate mit untersucht. Die Stadt plane die Beschaffung einer semistationären Geschwindigkeitsanlage in Form eines sogenannten »Enforcement Trailers«, eines Pkw-Anhängers.
Wer in Wieseck »die Gass«" nicht kehrt, wird vom Ordnungsamt angehalten, den bestehenden Verpflichtungen nachzukommen. Angefragt hatte der Ortsbeirat. Über eine mögliche Ahndung von Verstößen werde im Rahmen des Opportunitätsprinzips entschieden. Wer feststellt, dass ein Verpflichteter nicht vor seiner Tür kehrt, der wird gebeten, »eine entsprechende aussagekräftige Mitteilung an das Ordnungsamt« zu geben.
Zum Wunsch der Wiesecker nach einer barrierefreien Toilette auf dem Friedhof teilt Stadträtin Gerda Weigel-Greilich mit, das geschilderte Problem werde analog zur Vorgehensweise auf dem Kleinlindener Friedhof vorbereitet. Dort ist ein Toilettencontainer in der Ausführung »unisex und barrierefrei« geplant.