UKGM weist Verdi-Forderungen zurück
Die Geschäftsführung des Uniklinikums Gießen-Marburg sieht keine Grundlage für den erneuten Streikaufruf der Gewerkschaft. Auch SPD und DKP machen ihre Positionen deutlich.
Gießen/Marburg (red/fod). »In der jetzigen Situation, mitten in den Verhandlungen mit dem Land Hessen und immer noch ohne konkrete Ergebnisse, sehen wir weiterhin keine Grundlage für die Forderungen der Gewerkschaft Verdi nach einem Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung«: Mit diesen Worten reagiert der Vorsitzende der Geschäftsführung des Universitätsklinikums Gießen und Marburg (UKGM), Dr. Gunther K. Weiß, in einer Pressemitteilung auf den jetzigen Streikaufruf am Standort Marburg (der Anzeiger berichtete). Weiterhin bekräftigt der Klinikbetreiber, die Rhön-Klinikum AG, darin seinen Standpunkt, »anders als alle anderen Universitätskliniken in Deutschland« nicht die ihm zustehenden staatlichen Fördermittel zu erhalten. Das verstößt aus Sicht des UKGM gegen den im Grundgesetz festgeschriebenen Gleichbehandlungsgrundsatz.
Gestützt durch ein Rechtsgutachten, sei man »der festen Überzeugung«, dass das Land Hessen »diesen Anspruch zukünftig wieder in angemessener Weise erfüllen muss«. Deshalb sei es von entscheidender Bedeutung, sich darauf zu verständigen, dass auch für das UKGM dieser Rechtsanspruch besteht. »Sollte es darüber nicht zu einer Verständigung kommen, müsste diese Frage einer rechtlichen Klärung zugeführt werden, damit auch das UKGM wieder den Zustand einer normalen ›dualen Krankenhausfinanzierung‹ - Betriebsmittel von den Krankenkassen und Investitionsmittel vom Land Hessen - erreicht«, verdeutlicht die Geschäftsführung.
Vereinbarung für Notdienste
Darüber hinaus macht man Verdi darauf aufmerksam, dass ein solcher Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung erst 2017 unterzeichnet worden war. Die Geschäftsführung des privatisierten Klinikums und die Gewerkschaft hatten zudem Gespräche über eine Notdienstvereinbarung geführt, in denen eine Mindestpersonalbesetzung für die bestreikten Bereiche geregelt werden sollte, um die Versorgung der Patienten zu gewährleisten. Gleichzeitig verhandelt die Rhön-Klinikum AG weiter mit dem Land einen neuen Zukunftsvertrag für das UKGM, in dem es auch um »eine zukünftige auskömmliche Investitionsförderung für das Klinikum geht«. Grundlage dafür ist eine Absichtserklärung vom 14. Januar dieses Jahres, der sogenannte »Letter of Intent (LoI)«.
In diesem Zusammenhang weist Gunther K. Weiß darauf hin, dass die Zusagen des Unternehmens »klar bleiben: Im Rahmen einer neuen Vereinbarung können alle Gewinne des UKGM am UKGM bleiben und wieder investiert werden. Das UKGM würde sich dann faktisch wie ein gemeinnütziger Betrieb verhalten, auch betriebsbedingte Kündigungen und die Ausgliederung von Abteilungen blieben dann ausgeschlossen«.
Es bleibe »unser gemeinsames Ziel, dauerhaft sichere und attraktive Arbeitsplätze am UKGM anzubieten und zu schaffen«, wird betont. Ein Streik nütze hierbei jedoch niemandem, »nicht unseren Patienten und auch nicht unseren Beschäftigten«, führt die Geschäftsführung aus.
Vertrauen bei vielen »auf Tiefpunkt«
Die Gießener SPD-Landtagsabgeordnete Nina Heidt-Sommer fordert derweil von Wissenschaftsministerin Angela Dorn (Grüne), »Klarheit und Transparenz zu schaffen. Wir als SPD-Fraktion wollen Aufklärung, ob und wo es beim Abschluss einer Anschlussvereinbarung hakt und ob die Landesregierung im Sinne der Beschäftigten, der Patientinnen und Patienten und der Gesundheitsversorgung für Mittelhessen verhandelt«, erklärt sie in einer Meldung. Das Vertrauen vieler in die Rhön-Klinikum AG sei »auf einem Tiefpunkt«.
Heidt-Sommer befürchtet, dass das Unternehmen von betriebsbedingten Kündigungen und Ausgliederungen Gebrauch machen werde, wenn nicht bis zum Jahresende eine Anschlussvereinbarung vorliegt. »Dies gilt es zu verhindern. Es braucht nun eine schnelle, verbindliche Vereinbarung - auch bezogen auf Förder- beziehungsweise Investitionsmittel«. Letztere müssten den Beschäftigten und dem Wohl der Patienten zugutekommen. »Dazu gehören unbedingt bessere Arbeitsbedingungen, die Vertretung aller Beschäftigten durch den Betriebsrat und die Einhaltung von Arbeitsschutzgesetzen«, zählt sie auf.
Aus Sicht der Gießener DKP-Politikerin Martina Lennartz sei das Verhalten von Asklepios »ein klarer Verstoß« gegen Artikel 14, Abs. 2 des Grundgesetzes, der laute: Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch solle gleichzeitig dem Wohle der Allgemeinheit dienen. Deswegen sei in diesem Fall ein Enteignungsverfahren nach Artikel 15 des Grundgesetzes und die Rückführung der Kliniken in gesellschaftliches Eigentum angebracht, fordert sie in einer Mitteilung.