Unseriöse Strom- und Gasanbieter
Der Mieterverein Gießen warnt vor Anrufern und gibt Tipps, was man hierbei und in Vertragsdingen alles beachten sollte.
Gießen (red/fod). Die Unsicherheit der Verbraucher angesichts der Energiekrise nutzen einige Energieunternehmen schamlos aus, um überteuerten Strom und Gas zu verkaufen, beklagt der Mieterverein Gießen in einer Pressemitteilung und warnt davor, auf solche Angebote hereinzufallen. Anrufer würden etwa behaupten, im Auftrag des kommunalen Energieversorgers Verträge online anzupassen. Im fachkundigen Ton werde die Sorge um die steigenden Energiepreise angesprochen und erklärt, dass der Preis demnächst enorm steige oder dass Strom oder Gas abgeschaltet werden müssten. Um an die wichtigen Daten des Verbrauchers zu kommen, würden die Angerufenen in ein Gespräch verwickelt, verunsichert und bedrängt. Mit den entsprechenden Infos - Name, Anschrift, Zählernummer und dem aktuellen Energielieferanten - könne dann unproblematisch ein Wechsel zu einem anderen Energieanbieter in die Wege geleitet werden. Die neuen Verträge aber hätten häufig viel schlechtere Konditionen als die alten, warnt der Mieterverein mit seinem Vorsitzenden Stefan Kaisers und gibt Antworten auf drängende Fragen.
Wie sollte man sich am besten verhalten?
Wer einen solchen Anruf bekommt, sollte am besten sofort auflegen. Denn wer sich erst einmal auf ein Gespräch einlässt, traut sich dann oft nicht mehr, das Telefonat kurzerhand zu beenden. Man hat es oft mit geschulten Leuten zu tun, die das Gespräch gezielt lenken können. Das ist auch die Erklärung, warum die Werbeaktionen weniger über E-Mails oder SMS laufen.
Was tun mit einem neuen Vertrag?
Nach solch einem dubiosen Anruf sollte man seine Post, Mails oder SMS genau prüfen, ob dort nicht eine ungewollte Vertragsbestätigung dabei ist. Wer einen Vertrag am Telefon oder der Haustür abgeschlossen hat, dem steht ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Laut Bundesnetzagentur soll man diesen Widerruf am besten per Einschreiben an den neuen Anbieter verschicken. Zudem sollte der bisherige Anbieter sofort kontaktiert werden. Das Problem: Falls die neuen Anbieter den alten Vertrag der Kundin oder des Kunden gekündigt haben, ist es oft nicht möglich, diesen Vertrag wiederherzustellen und zu den früheren Bedingungen weiterlaufen zu lassen.
Neue Verträge abschließen: Wie geht man vor?
Beim Abschluss eines Strom- oder Gasvertrages hilft die Verbraucherzentrale. Wichtig dabei ist: Vorkasse vermeiden, Preisgarantie und Bonustarife genau prüfen. Man sollte sich auch immer über das neue Vertragsunternehmen informieren. Wegen der aktuellen Situation am Markt sind die alten Verträge meist günstiger als die neuen.
Droht beim Wechsel ein Gas- oder Stromausfall?
Kein Grund zur Panik: Ein Gas- oder Stromausfall wegen eines Anbieterwechsels ist ausgeschlossen. Denn der Energiebezug ist in Deutschland gesetzlich abgesichert. Im Zweifelsfall werden Kundinnen und Kunden vom sogenannten Grundversorger in ihrem Ort beliefert. Der Wechsel ist generell kostenlos. Es muss niemand dafür extra in die Wohnung kommen.