Vergewaltiger erneut vor Gericht

Ein einschlägig vorbestrafter 33-Jähriger soll sich an Frauen in Gießen und Staufenberg vergangen haben. Die Vorwürfe bestreitet der Mann. Er habe niemanden zum Sex gezwungen - im Gegenteil.
Gießen. Er saß wegen Vergewaltigung schon einmal für vier Jahre im Gefängnis. Nun steht ein 33-Jähriger erneut vor Gericht. Der Vorwurf: Er soll am 23. Juli 2022 eine Frau in seiner Gießener Wohnung vergewaltigt haben. Auch für eine weitere einschlägige Tat, die sich vor zweieinhalb Jahren in Staufenberg abgespielt haben soll, ist er angeklagt. Seit Juli sitzt der Mann in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt in Gießen. Nun werden die Fälle von der 7. Strafkammer unter Vorsitz von Peter Neidel verhandelt.
Am Abend des 23. Juli soll es in der Wohnung des Angeklagten zu dem Übergriff gekommen sein. Laut Anklageschrift kannten sich die Frau und der heute 33-Jährige nur flüchtig. Sie waren Nachbarn. Erst rund eine Woche vor der Tat hatten sich die beiden näher kennengelernt und schon bald losen sexuellen Kontakt aufgenommen. An dem Tatabend, als das mutmaßliche Opfer bei ihm zu Besuch war, soll der Angeklagte reichlich Alkohol getrunken und Ecstasy konsumiert haben. Nachdem die Frau schließlich auf einer Matratze auf dem Balkon eingeschlafen sei, habe der Mann die Wohnungstür abgeschlossen. Er habe sich ihr genähert, sie geweckt, bis zur Atemnot gewürgt und sie zum Geschlechtsverkehr gezwungen. Auch bei der älteren Tat, die sich am 3. Oktober 2020 in einem Mehrfamilienhaus in Staufenberg zugetragen haben soll, war Alkohol im Spiel - und zwar mindestens 1,69 Promille. Dabei unterlag der Angeklagte damals noch einer gerichtlichen Weisung, keinerlei Alkohol zu sich nehmen zu dürfen. Diese Weisung stammt vom Landgericht Berlin, das den Mann 2013 wegen Vergewaltigung zu vier Jahren Gefängnis verurteilt hatte. Sein Staufenberger Opfer soll der Angeklagte kaum gekannt, es aber zu sich in die Wohnung eingeladen haben. Dort habe er auch diese Frau brutal zum Sex gedrängt. Er soll sein Opfer, das sich wehrte und schrie, mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben.
Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe. Über den Gießener Vorfall sagte er: »Die Frau hatte mich im Griff und war sehr dominant.« Sie habe mit ihm ständig Sex gewollt und verlangt, dass er Dinge mit ihr mache, die er nur aus Pornofilmen kannte. »Ich kam mir vor, als ob ich mit einem Dämon Sex hätte.« Er habe 2013 einen »schweren Fehler« begangen. Die Vergangenheit sowie seine Drogenprobleme holten ihn immer wieder ein und wiederholt treffe er auf die falschen Menschen.
Zum Vorfall in Staufenberg meinte er, dass er die Frau ebenfalls nicht zum Sex gezwungen habe. »Sie hatte Hämatome am ganzen Körper, das war mir aufgefallen.« Ansonsten erinnerte er sich, dass sie Drogen und Alkohol konsumiert hätten. »Nachbarn haben Schreie gehört, die Polizei wurde gerufen, die Frau kennt Sie kaum und denkt sich eine Geschichte über die Vergewaltigung aus«, hakte Peter Neidel nach. »Ja, wahrscheinlich will sie mir was anhängen, ich habe Feinde«, so der Angeklagte, der schwor, dass er nie wieder einen Tropfen Alkohol trinken wolle. »Ich bin ein anständiger Junge.« Der Prozess wird am 7. März fortgesetzt.