1. Startseite
  2. Stadt Gießen

Whisky, Wodka und Brillen im Visier

Erstellt:

Von: Dagmar Hinterlang

giloka_0701_amtsgerichtD_4c
Vor einem Schöffengericht am Gießener Amtsgericht musste sich ein 45-Jähriger wegen mehrerer Diebstähle verantworten. Archivfoto: Mosel © Red

Für die über Monate hinweg und in enger Taktung begangenen Taten musste sich ein 45-Jähriger nun vor einem Schöffengericht des Amtsgerichts Gießen verantworten. Das Urteil: ein Jahr Freiheitsentzug.

Gießen (hin). Der Angeklagte hatte Whisky und Wodka gestohlen, es auch bei Sonnenbrillen versucht, war im Juli 2022 aber festgenommen worden. Für die über Monate hinweg und in enger Taktung begangenen Taten musste er sich nun vor einem Schöffengericht des Amtsgerichts Gießen verantworten. Das Urteil: ein Jahr Freiheitsentzug. Die sechsmonatige Untersuchungshaft wird angerechnet.

Als besonders hartnäckig hatte sich der 45-Jährige in einem Kaufhaus im Seltersweg/Ecke Neuenweg erwiesen. Gleich mehrfach wollte er Sonnenbrillen stehlen, wurde jedoch jedes Mal von der Ladendetektivin ertappt und des Hauses verwiesen. Beim zweiten Versuch hatte der Angeklagte mehrere Brillen in einer eigens präparierten Jacke verschwinden lassen. Besonders angetan hatte es ihm ein weinrotes Modell von Lacoste, wie die Detektivin erklärte.

Wild und aggressiv

Das dreiste Verhalten des Täters ging weiter. Einige Tage später wurde er von der Detektivin und ihrem Kollegen dabei entdeckt, wie er mit einer Zange die Sicherungen an hochwertigen Brillen abknipste. Der Manager kam hinzu. Der Dieb wurde ins Büro geführt, gebärdete sich dort wild und aggressiv. Es hieß auch, er habe die Detektivin bespuckt. Über das erteilte Hausverbot setzte er sich hinweg. Ein bleibender Schaden entstand dem Warenhaus nicht, denn alle Brillen konnten dem Täter wieder abgenommen werden.

Der Angeklagte räumte mehrere der ihm zur Last gelegten Taten ein. In weiteren Fällen konnten ihm die Diebstähle nicht zweifelsfrei zugeordnet werden. Dabei ging es um einen Autoaufbruch und nachfolgende Einkäufe mit der bei dem Einbruch erbeuteten EC-Karte, außerdem um einen versuchten Handy-Diebstahl in einem Geschäft für Elektronikartikel am Neustädter Tor.

Erst einen Monat in Deutschland

Der 45-Jährige ist nicht vorbestraft, allerdings war er erst einen Monat vor der ersten hier verhandelten Tat nach Deutschland eingereist.

Laut Aussage eines Polizeibeamten hatte der Angeklagte zunächst angegeben, aus Aserbaidschan zu stammen. Eine Interpol-Abfrage hatte aber ergeben, dass sowohl der Name als auch das Herkunftsland nicht stimmten. Im Gerichtssaal bezeichnete sich der Angeklagte, der von einem Dolmetscher unterstützt wurde, als georgischer Staatsbürger mit armenischer Volkszugehörigkeit. Weitere Angaben zu seiner Person machte er nicht, auch nicht dem psychiatrischen Sachverständigen gegenüber. Bei dem Angeklagten war die Ersatzdroge Subutex gefunden worden.

Der Sachverständige konnte deshalb eine Abhängigkeit des 45-Jährigen nicht ausschließen. Eine erhebliche Einschränkung der Steuerungsfähigkeit sah er nicht. Der Angeklagte hat einen Asylantrag gestellt, allerdings besteht wohl wenig Aussicht auf Gewährung.

Keine Aussetzung zur Bewährung

Die ursprünglich aus zehn Fällen bestehende Anklageschrift hatte sich nach Einstellung des Verfahrens bei einigen Straftatbeständen reduziert. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft sah trotzdem, anders als der Verteidiger, keinerlei Umstände für eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung.

Dem folgte das Gericht unter dem Vorsitz von Dr. Dietrich Claus Becker, wich allerdings in der Höhe ab. Staatsanwalt Volker Bouffier hatte ein Jahr und acht Monate beantragt, der Pflichtverteidiger eine Strafe von unter einem Jahr.

Auch interessant