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Wieseckbrücke wird Nachfolgerin bekommen

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Von Radlern und Fußgängern gerne genutzt: die Brücke kurz vor der Einmündung der Wieseck in die Lahn. Foto: Schäfer © Schäfer

Das zur Gießener Landesgartenschau errichtete Gerüstbauwerk an der Mündung in die Lahn muss zum Jahresende weg. Für die Fußgänger-/Radfahrer-Brücke soll eine »dauerhafte Lösung« her.

Gießen (fod). Zur Landesgartenschau 2014 war sie als temporäres Kunstwerk mit dem Titel »Bridge over troubled water« - was so viel heißt wie »Brücke über aufgewühltem Wasser« - errichtet worden. Nach Ende der Gartenschau hätte das Brückenbauwerk, das die Wieseck kurz vor der Einmündung in die Lahn überspannt, dann wieder verschwinden sollen. Doch die in Gerüstbauweise von dem Künstlerduo Martin Kaltwasser und Folke Köbberling geschaffene Fußgänger- und Radfahrerbrücke erwies sich als so beliebt in der Bevölkerung, dass sie nach kurzer Unterbrechung wieder zurückkehrte. Wie sich nun im Stadtparlament auf Anfrage der Fraktion Gigg+Volt an den Magistrat zeigte, läuft die wasserrechtliche Genehmigung für die von einer Berliner Firma angemietete Brücke Ende dieses Jahres aus. Eine erneute Verlängerung sei von der dafür zuständigen Unteren Wasserbehörde, die beim Landkreis angesiedelt ist, ausgeschlossen worden, ließ Bürgermeister Alexander Wright (Grüne) wissen. Daher ergibt sich nun die Frage, wie es an dieser Stelle künftig weitergehen soll. Zumal sich Radfahrer und Fußgänger ohne die Brücke wieder auf den Umweg über die Lahnstraße einstellen müssten.

Das aber wird wohl nicht nötig werden, zumindest nicht für lange Zeit. Denn wie der Anzeiger auf Nachfrage von Stadtsprecherin Claudia Boje erfahren hat, wird man im Rathaus »in diesem Jahr beginnen, eine dauerhafte Lösung zu planen und dann zu bauen«. Zumal »wir von der Notwendigkeit der Brücke überzeugt sind«, fügt sie hinzu. Bevor man dann schließlich zur Tat schreiten kann, ist erneut eine behördliche Erlaubnis einzuholen.

Doch warum ist überhaupt eine solche notwendig? Ist die Brücke, auf der sich manches Mal Fußgänger und Radler gefährlich nahe kommen, doch nicht gerade riesig. Tatsächlich aber bedarf ein derartiges Bauwerk »nach dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Hessischen Wassergesetz einer wasserrechtlichen Genehmigung«, führt Kreissprecher Dirk Wingender auf Anfrage aus. Erteilt, oder auch nicht, wird diese vom Fachdienst Wasser- und Bodenschutz des Landkreises. Zudem liege die Brücke »in einem amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet«, so Wingender.

Der Fraktionsvorsitzende von Gigg+Volt, Lutz Hiestermann, wollte daher wissen, wie es hier mit dem Hochwasserrisiko aussieht. Könnten sich doch Geäst oder Unrat verfangen und den Ablauf des Wassers verlangsamen oder verhindern. Laut Wright werde die Brücke bei einem höheren Hochwasser zwar »umflutet. Eine Gefahr für die Oberlieger besteht aus Sicht des Tiefbauamtes jedoch nicht«. Erfahrungsgemäß staue die Lahn die Wieseck im Mündungsbereich, je nach Hochwasserstärke, bis in die Verlängerung von Schuppstraße/Therese-Kalbfleisch-Straße auf.

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